TV-BA Was gilt als einschlägige Berufserfahrung?

Begonnen von hoboboy, 16.10.2020 14:38

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hoboboy

Habe mir grade den Tarifvertrag BA angeguckt. Dort steht geschrieben das eine eventuelle Bessergruppierung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Leider finde ich dazu keinerlei Definition?
Sind Berufsausbildung, Praktika, Werksstudententätigkeiten auch im zweifel Berufserfahrung?


hoboboy

Zitat von: BATKFMaui am 16.10.2020 14:53
https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/berufserfahrung/

Und die Defintion von stepstone ist die offiziel im TV-BA anerkannte Definition von einschlägiger Berufserfahrung.....?

Lars73

Einschlägige Berufserfahrung bestimmt sich nach:
Gleichartigkeit der beiden Tätigkeiten
Eingruppierungsrechtliche Gleichwertigkeit der vorherigen Tätigkeit
Vorhergehende berufliche Tätigkeit

Für den TVöD fasst das BMI hier die Voraussetzungen für einschlägige Berufserfahrungen zusammen:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190507.pdf

Im Bereich TV-BA wird man es ähnlich sehen müssen.


Spid

Zitat von: hoboboy am 16.10.2020 14:57
Zitat von: BATKFMaui am 16.10.2020 14:53
https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/berufserfahrung/

Und die Defintion von stepstone ist die offiziel im TV-BA anerkannte Definition von einschlägiger Berufserfahrung.....?

Du fragtest u.a. nach Berufserfahrung:
Zitat von: hoboboy am 16.10.2020 14:38
Sind Berufsausbildung, Praktika, Werksstudententätigkeiten auch im zweifel Berufserfahrung?

Das hat mit einschlägiger Berufserfahrung ja nur entfernt etwas zu tun, sondern wurde von @BATKFMaui mit einem Verweis nicht unzutreffend beantwortet.