Teilzeit ohne 6 Monate Wartezeit?

Begonnen von Euphyll, 18.10.2020 16:51

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Euphyll

Hallo, ist es möglich, eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben direkt bei Neueinstellung? Es geht um die Antragsteilzeit ohne besondere Gründe wie Kinder oder Pflege von Angehörigen.

Das Teilzeit-Gesetz setzt ja 6 Monate Betriebszugehörigkeit voraus und mind. 15 Mitarbeiter im Betrieb. Hat der TV-L hier anderweitige Regleungen getroffen, sodass die 6 Monate Wartezeit entfallen kann?

Spid


Euphyll

§ 11 II verdrängt also das Teilzeit-Gesetz aufgrund besserer Regelung qua Tarifvertrag?

Spid

Inwiefern sollte die tarifliche Regelung das TzBfG verdrängen? Es handelt sich um jeweils eigenständige Rechtsgrundlagen.

Euphyll

Meine Frage war nur, ob die Möglichkeit irgendwie besteht, die 6 Monate Wartezeit zu vermeiden.
Wenn ich TZ nach § 11 II beantrage gibt es keine Wartezeit?

Spid

Deine Frage war
Zitat von: Euphyll in 18.10.2020 17:03
§ 11 II verdrängt also das Teilzeit-Gesetz aufgrund besserer Regelung qua Tarifvertrag?

Ja, §11 Abs. 2 TV-L hat keine Wartezeit.