Stufenlaufzeit bei Zulage

Begonnen von TheBridge27, 24.10.2020 14:59

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TheBridge27

Hallo zusammen,

also, folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:
Einstellung: 01.09.2018 EG6/1
Zulage:   ab 01.10.2018 von EG6/ auf EG8/2 weil dies scheinbar eine Art Höhergruppierung darstellte!
Rein von der Stufenlaufzeit würde ich am 01.09.2021 in Stufe 3 kommen, jetzt habe ich am Freitag eine Abrechnung bekommen, bei der ich festgestellt habe das ich ab 01.10.2020 in Stufe 3 eingestuft wurde!
Wenn ich das richtig verstehe, begann meine Laufzeit in Stufe 2 dann bereits am 01.10.2018, heißt ja dann das die Zeit in der ich die Zulage bekommen bereits angerechnet wurde!
Die Frage ist nun ob dies korrekt ist seitens der Personalstelle!?!
Ich hoffe es kann mir der ein oder andere was dazu sagen!
Vielen Dank schon mal!

Spid

Auf welcher Grundlage wurde die Zulage gezahlt?

TheBridge27

Ich wurde offiziell als ,,Springerkraft" eingestellt, da der Haushalt momentan nicht mehr hergab. Man wusste aber das ich dauerhaft auf der Stelle bleiben werde, die mit EG8 bewertet ist! Deshalb hab ich die Zulage bis zur Höhergruppierung bekommen!

Spid

Also wurde die auszuübende Tätigkeit ausdrücklich zunächst nur vorübergehend übertragen?

TheBridge27

In dem Schreiben steht:
Sie erhalten daher rückwirkend ab dem 01.08.2018 eine persönliche Zulage nach 14 Abs.3. Die Zulage bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich für Sie bei dauerhafter Übertragung nach 17 Abs. 4 Satz 1 bis 3 ergeben hätte!

Spid

Eine auszuübende Tätigkeit muß im Vorhinein ausdrücklich vorübergehend übertragen werden. Ansonsten handelt es sich nicht um eine nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit, sondern eine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit, die zur Eingruppierung und nicht zur Zulage führt. Was genau ist am 01.10.18 passiert? Und wie kann eine Zulage zu einem Zeitpunkt vor der Einstellung am 01.09.18 gezahlt werden?

TheBridge27

Da hab ich mich verschrieben!

In einem weiteren Schreiben steht:
Die Zulage wird ab 01.10.2018 gezahlt, da du ab diesem Zeitpunkt die höherwertigen Aufgaben übernommen hast.
Diese bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung ergeben hätte (Höhergruppierung). Da ist nun der Fehler passiert, bei dauerhafter Übertragung hättest du die Entgeltgruppe 8 Stufe 2 bekommen und nicht die Stufe 1. Es ist zwar grundsätzlich die Regel, dass stufengleich höhergruppiert wird. Jedoch wird mindestens die Stufe 2 festgesetzt.

Diese Schreiben habe ich ebenso von der Personalstelle bekommen!

Spid

Also wann genau wurde eine auszuübende Tätigkeit im Vorhinein nur vorübergehend übertragen?

TheBridge27

Im Endeffekt sofort bei Einstellung am 01.09.2018 dann die 4 Wochen Einarbeitungszeit, somit ab 01.10.2018 die Zulage ausbezahlt bekommen!

Spid

Was heißt ,,im Endeffekt"? Wurde vom AG explizit eine auszuübende Tätigkeit nur vorübergehend übertragen oder nicht?

TheBridge27

Laut meinen Schreiben vom AG wurde mir die Tätigkeit vorübergehend  übertragen!

Spid

Ich hoffe, Du meinst damit ein oder mehrere Schreiben des AG, in denen Dir die Tätigkeit vorübergehend übertragen wird und nicht etwa Schreiben der AG, in denen er dies im Nachhinein behauptet. Sofern meine Hoffnung zutrifft, ist nun noch zu klären, welche auszuübende Tätigkeit dauerhaft übertragen war. Für die Zulage nach §14 Abs. 3 TVÖD bedarf es nämlich einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Dazu bedarf es zunächst einer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit, die geringwertiger ist als die nur vorübergehend auszuübende höherwertige Tätigkeit.

TheBridge27

Es handelt sich um eine höherwertige Tätigkeit

Spid

Bei der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit?

TheBridge27