Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung

Begonnen von Anjakannja, 25.10.2020 20:49

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Spid


Anjakannja

Ich habe gerade erfahren, dass es bei der Kollegin rückwirkend nach ihrer Kündigung ausgezahlt wurde. Sie wurde vorher auch in Stufe 1 eingestuft, rückwirkend wurde sie in Stufe 3 eingestuft. Genau wie ich hat sie vorher auch in einer Kita gearbeitet mit den gleichen Aufgabenbereichen.

Ich denke, dass ich nochmal nachfrage.


Anjakannja


Spid

Je nach auszuübender Tätigkeit in S8a (mit entsprechender Tätigkeit), S8b (mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten) oder S9 (mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S8b Fallgruppe 1).

Anjakannja

Es ist nur an den Tarif angelehnt. Aber so habe ich Richtwerte. Schön :)

Anjakannja

Kann ich mir die Einstufung schriftlich begründen lassen?

WasDennNun

Wozu?
Nur ein Gericht kann dir da weiterhelfen.

Anjakannja

Nun ja...dann scheint bei städtischen Trägern überaus wichtig zu sein, welche Arbeitsinhalte im Arbeitszeugnis stehen...