Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus

Begonnen von CMcCandless, 28.10.2020 09:28

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BAT


Ndsftw

Dort ein Problem zu sehen, ist weltfremd. Jeder Arbeitgeber und die Gesellschaft kann froh sein, wenn ein Arbeitnehmer länger arbeitet als er muss. Für dich als Steuerzahler hab ich ein großen Trost: die Leute, die so verfahren, sind kleingeistig, weil sie vergessen, dass sich der Steueranteil der Rente nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet und die entsprechenden Kollegen lebenslang mehr Steuern auf ihre Alterseinkünfte zahlen. Das kompensiert die kleine JSZ ganz fix.

Isie

Es geht aber nicht darum, länger zu arbeiten, statt Rente zu beziehen, sondern neben der Rente weiter zu arbeiten. Also passt das mit dem höheren Steuersatz nicht.

Schokobon

Es gibt durchaus die Fälle, die sich seit dem 60. Lebensjahr nur noch durch die Akten stümpern - überfordert von Thematik/Aufgabenbereich und moderner Technik. Abgesehen von guten selbstgemachten Backwaren kommt da nix mehr bis zum Renteneintritt.
Da werden Stellen über Jahre blockiert und die Kollegen müssen das mittragen.
Wenn dann noch über die Regelaltersgrenze hinaus verlängert wird...nun ja.  :-X



Isie

Dann liegt Organisationsversagen vor. Wozu gibt es schließlich  Führungskräfte. Andererseits gibt es auch junge Kollegen, die die moderne Technik prima beherrschen, aber fachlich trotzdem herumstümpern. Es braucht halt alles seine Zeit. Und dann sind die alten Kollegen gefordert.

MrRossi

Zitat von: Isie am 29.10.2020 08:03
Es geht aber nicht darum, länger zu arbeiten, statt Rente zu beziehen, sondern neben der Rente weiter zu arbeiten. Also passt das mit dem höheren Steuersatz nicht.
Doch darum geht es, um die Verlängerung über den Renteneintrittszeitpunkt hinaus.

Isie

Wer das macht, hat nichts verstanden. Es geht darum, trotz Beginn der Regelaltersrente weiter zu arbeiten, was mit einer entsprechenden Vereinbarung zwischen AN und AG möglich ist, sofern diese Vereinbarung vor Beginn der Regelaltersrente geschlossen wird.

Organisator

Zitat von: Isie am 29.10.2020 10:54
Wer das macht, hat nichts verstanden.

Es gibt doch die Möglichkeit trotz Erreichens der Regelaltersgrenze auf die Auszahlung der Regelaltersrente zu verzichten und weiter arbeiten zu gehen. Was sprächen denn dagegen?

CMcCandless

Zitat von: Isie am 29.10.2020 10:54
Wer das macht, hat nichts verstanden. Es geht darum, trotz Beginn der Regelaltersrente weiter zu arbeiten, was mit einer entsprechenden Vereinbarung zwischen AN und AG möglich ist, sofern diese Vereinbarung vor Beginn der Regelaltersrente geschlossen wird.

Richtig, darum geht es. Es wird Rente bezogen + Arbeitsentgelt.

Isie

Zitat von: Organisator am 29.10.2020 11:07
Zitat von: Isie am 29.10.2020 10:54
Wer das macht, hat nichts verstanden.

Es gibt doch die Möglichkeit trotz Erreichens der Regelaltersgrenze auf die Auszahlung der Regelaltersrente zu verzichten und weiter arbeiten zu gehen. Was sprächen denn dagegen?

Dann verschenkt man die Rente, die man in voller Höhe bekäme.

Lars73

Aber man bekommt doch dafür später eine etwas höhere Rente wenn man den Renteneintritt nach hinten schiebt.

Organisator

eben. Und muss nicht Steuern / SV-Beiträge auf Einkommen und Rente bezahlen.

Isie

Zitat von: Organisator am 29.10.2020 13:50
eben. Und muss nicht Steuern / SV-Beiträge auf Einkommen und Rente bezahlen.
Das lohnt sich im Normalfall trotzdem nicht. Einkommen: keine RV- Beiträge, da Rentenbezug, und keine AV- Beiträge. KV ggf Beiträge ermäßigte Satz. Rentenerhöhung durch späteren Rentenbeginn vermutlich minimal.
Es gibt bestimmt Rechner, mit denen man die Beträge ermitteln kann.

Lars73

Beim Durchschnittsverdienst ist 1 Jahr später in Rente immerhin über 100€ mehr Rente im Monat. So unattraktiv ist dies nicht.

BAT

Es gibt keine besseren Rechenmeister als jene kurz vor und in den Jahren nach Renteneintritt.

Da habe ich keine Bedenken. Zumal auch individuelle Faktoren hier im Forum gar nicht erörtert werden können.