War dieses Bewerbungsgespräch normal?

Begonnen von Anis, 29.10.2020 07:18

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Spid

Niemand verbietet dem Schwerbehinderten, seine Schwerbehinderung anzugeben. Es hat aber verbreitet überhaupt keine Wirkung. Warum auch? Warum sollte man seine Zeit damit verschwenden, einem Bewerber zuzuhören, der einem aufgezwungen wurde? Da kann man doch besser hier im Forum schreiben oder die Aussicht aus dem Fenster genießen.

WasDennNun

Zitat von: mamacita am 01.11.2020 09:16Gibt man sie nicht an und man wird nicht eingeladen, kein Gespräch, wo man dann noch sagen kann, dass man schwerbehindert ist.
Eben und das Gespräch gibt es nicht, weil man eben als nicht geeignet angesehen wird.
Wer einen unsteten Lebenslauf nur damit begründet: Weil ich Schwerbehindert bin, der macht es nicht besser.
Warum nicht: Weil ich lange schwer krank war und jetzt wieder voll auf dem Damm. Reicht für uns zu nächst als Erklärung für die Lücken etc.
Und wenn es aufgrund der restlichen Daten interessant ist, wird es auch eingeladen.

ZitatAber darum gehts ja nicht. Ich meine nicht explizit die AG-Seite! Mir saßen eben schon solche schwerbehinderten Bewerber gegenüber und ich dachte auch erst, dass das nicht wird. Vor Kurzem erst Ergebnis in einem Fall, aber nicht der einzige, Einstellung. Nicht wegen der Schwerbehinderung, sondern wegen dem Fachlichen.
Und der war also auf dem Papier eine solche Niete, dass ihr ihn alleinig wg. Schwerbehinderung eingeladen habt?
Und auf keinen Fall eingeladen hättet, wenn er nicht seine Schwerbehinderung angegeben hätte?

mamacita

Zitat von: Spid am 01.11.2020 09:48
Niemand verbietet dem Schwerbehinderten, seine Schwerbehinderung anzugeben. Es hat aber verbreitet überhaupt keine Wirkung. Warum auch? Warum sollte man seine Zeit damit verschwenden, einem Bewerber zuzuhören, der einem aufgezwungen wurde? Da kann man doch besser hier im Forum schreiben oder die Aussicht aus dem Fenster genießen.

Solche "Kollegen" werden in entsprechenden Schulungen immer gerne ausgelacht und eines Besseren belehrt!

mamacita

Zitat von: WasDennNun am 01.11.2020 10:34
Zitat von: mamacita am 01.11.2020 09:16Gibt man sie nicht an und man wird nicht eingeladen, kein Gespräch, wo man dann noch sagen kann, dass man schwerbehindert ist.
Eben und das Gespräch gibt es nicht, weil man eben als nicht geeignet angesehen wird.
Wer einen unsteten Lebenslauf nur damit begründet: Weil ich Schwerbehindert bin, der macht es nicht besser.
Warum nicht: Weil ich lange schwer krank war und jetzt wieder voll auf dem Damm. Reicht für uns zu nächst als Erklärung für die Lücken etc.
Und wenn es aufgrund der restlichen Daten interessant ist, wird es auch eingeladen.

ZitatAber darum gehts ja nicht. Ich meine nicht explizit die AG-Seite! Mir saßen eben schon solche schwerbehinderten Bewerber gegenüber und ich dachte auch erst, dass das nicht wird. Vor Kurzem erst Ergebnis in einem Fall, aber nicht der einzige, Einstellung. Nicht wegen der Schwerbehinderung, sondern wegen dem Fachlichen.
Und der war also auf dem Papier eine solche Niete, dass ihr ihn alleinig wg. Schwerbehinderung eingeladen habt?
Und auf keinen Fall eingeladen hättet, wenn er nicht seine Schwerbehinderung angegeben hätte?

Bitte nicht die Wörter im Munde rumdrehen!

Weder schrieb ich etwas davon, dass Schwerbehinderte ihre Lücken im Lebenslauf mit der Schwerbehinderung begründen (sollen) noch, dass wir jemanden nur wegen der Schwerbehinderung eingeladen haben, sonst aber eine Niete ist. Ihr wisst, wie der Hase läuft. Ohne Angabe der Schwerbehinderung war der Schwerbehinderte knapp raus, also den anderen unterlegen, an dieser Stelle also keine Einladung. Da aber im Anschreiben geschrieben wurde, dass eine Schwerbehinderung vorliegt und diesbzgl. keine Hilfsmittel benötigt werden, die Einladung. Manchmal werden auch Personen eingeladen, unabhängig ob Schwerbehinderung oder nicht, wenn das eigene Bauchgefühl sagt, dass man jemanden einladen sollte oder gar muss. Meist passt es, manchmal aber auch eben nicht.

Spid

Zitat von: mamacita am 01.11.2020 12:27
Zitat von: Spid am 01.11.2020 09:48
Niemand verbietet dem Schwerbehinderten, seine Schwerbehinderung anzugeben. Es hat aber verbreitet überhaupt keine Wirkung. Warum auch? Warum sollte man seine Zeit damit verschwenden, einem Bewerber zuzuhören, der einem aufgezwungen wurde? Da kann man doch besser hier im Forum schreiben oder die Aussicht aus dem Fenster genießen.

Solche "Kollegen" werden in entsprechenden Schulungen immer gerne ausgelacht und eines Besseren belehrt!

Wer Schulungen zur Zeitverschwendung besucht, verschwendet seine Zeit.

WasDennNun

Zitat von: mamacita am 01.11.2020 12:31
Bitte nicht die Wörter im Munde rumdrehen!
Du drehst dir Worte selber im Munde um.
ZitatWeder schrieb ich etwas davon, dass Schwerbehinderte ihre Lücken im Lebenslauf mit der Schwerbehinderung begründen (sollen) noch, dass wir jemanden nur wegen der Schwerbehinderung eingeladen haben, sonst aber eine Niete ist.
Weder das eine habe ich behauptet, dass du das behauptest hättest.
Noch scheinst du Behauptungen und interessierte Fragen nicht unterscheiden zu wollen.

Fazit:
Wenn einer wegen seiner Schwerbehinderung eingeladen wird, obwohl er ansonsten nicht eingeladen worden wäre und dann das Rennen gewinnt, dann hat er Glück gehabt, das er seine offenbar nicht ausreichend gute Selbstdarstellung in seinem Anschreiben durch seine Schwerbehinderung wettmachen konnte.

Andere haben dieses Glück nicht.

mamacita

Zitat von: WasDennNun am 01.11.2020 13:38
Zitat von: mamacita am 01.11.2020 12:31
Bitte nicht die Wörter im Munde rumdrehen!
Du drehst dir Worte selber im Munde um.
ZitatWeder schrieb ich etwas davon, dass Schwerbehinderte ihre Lücken im Lebenslauf mit der Schwerbehinderung begründen (sollen) noch, dass wir jemanden nur wegen der Schwerbehinderung eingeladen haben, sonst aber eine Niete ist.
Weder das eine habe ich behauptet, dass du das behauptest hättest.
Noch scheinst du Behauptungen und interessierte Fragen nicht unterscheiden zu wollen.

Fazit:
Wenn einer wegen seiner Schwerbehinderung eingeladen wird, obwohl er ansonsten nicht eingeladen worden wäre und dann das Rennen gewinnt, dann hat er Glück gehabt, das er seine offenbar nicht ausreichend gute Selbstdarstellung in seinem Anschreiben durch seine Schwerbehinderung wettmachen konnte.

Andere haben dieses Glück nicht.

Kam so rüber!

Deine Fragen habe ich ja beantwortet.

Die einen können halt schriftlich, die anderen persönlich. Selten jemand, der beides hat und kann. Und persönlich ist allemal besser, als schriftlich.

Spid

Wenn das selten der Fall wäre, würde man ja auch nur selten jemanden einstellen. Wer schriftlich nicht überzeugt, kommt nicht ins Vorstellungsgespräch, wer im Vorstellungsgespräch nicht überzeugt, bekommt den Arbeitsplatz nicht.

WasDennNun

Zitat von: mamacita am 01.11.2020 13:50
Kam so rüber!
War aber nicht so gemeint.
ZitatDie einen können halt schriftlich, die anderen persönlich. Selten jemand, der beides hat und kann. Und persönlich ist allemal besser, als schriftlich.
Richtig und beides gilt für Schwerbehinderte und den Rest der Welt.
Und alle einladen will man halt nicht.

ike

Zitat von: mamacita am 01.11.2020 08:30
[...]
Entweder man nimmt sich Zeit und ALLE Bewerber ernst oder man blecht gleich eine Entschädigung. Gleich proaktiv zusammen mit der Absage: "Wir hätten Sie zwar einladen müssen, hatten aber keine Lust. Bevor Sie drei Bruttomonatsgehälter geltend machen, anbei unser Angebot über 1,5 Bruttos in Form eines Verrechnungsschecks." Das wäre mal ehrlich und würde Vieles abkürzen und wäre unterm Strich günstiger für den AG bzgl. Personalkosten für das ganze Stellenbesetzungsverfahren und nicht selten kommt es vor, dass man beim Arbeitsgericht mehr als 1,5 Bruttos iRd gütlichen Einigung bekommt, besonders wenn der Kläger anwaltlich vertreten wird.

Hast Du Erfahrungswerte, wieviel x mal Brutto es so gibt bei AGG / SGB IX Verstoß bzgl. Nichteinladung?

Anis

Danke nochmals für die rege Beteiligung und interessanten Antworten.

Was mich noch interessiert:

auch, wenn man es dem AG nicht anlasten kann, aber inwiefern könnte man kritisch im Nachhinein hinterfragen, wieso kein potentieller fachlicher Vorgsetzter dabei war, der entsprechende Fachfragen stellen konnte. Oder könnte man dem dann entgegnen, dass doch in Person des Personalers jemand anwesend war? Nur hat eben dieser IMHO nach keine passenden Fragen gestellt. Wenn es um Stellen in der Bezügeberechnung, Trennungsgeldern, Reisekosten, Umzugskosten von Beamten geht, darf oder muss man mit einer Frage nach den verschiedenen Beschäftigungsarten rechnen? Vielleicht schreibt ihr "Ja, muss man."!? Klar, Beamte können ja neben ihrem Beamtenjob auch als Arbeiter oder Angestellter nebenbei arbeiten, aber auf die dann evtl. verschiedenen Beschäftigungsarten habe ich mich überhaupt nicht konzentriert, da eine sicherlich eine Vollzeitstelle neben einer Teil- oder Vollzeitstelle als Beamter nicht möglich ist und was haben diese Beschäftigungsarten mit den Aufgaben der zu besetzenden Stellen zu tun?


Bastel

Warum sollte man als Beamter in Vollzeit nicht nebenher arbeiten können?

Es gibt nichts, was es nicht gibt.