Eingruppierung E9

Begonnen von Sierra, 16.11.2020 11:47

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Sierra

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Meine Vorgängerung war Diplom-Betriebswirtin und wurde als Verwaltungskraft 2014 in die "große E9", also heute E9b eingruppiert.

Ich habe eine Ausbildung als Industriekauffrau, die nötigen Kenntnisse für den Job habe ich definitiv.

Ist es rechtlich zulässig, dass ich nur in die E9a eingruppiert werde? Obwohl die Tätigkeit identisch ist?

Viele Grüße
Sierra

Organisator

Wenn die erforderlichen Voraussetzungen in der Person nicht vorliegen, ja.

Sierra

Es war aber in der Stellenausschreibung auch kein Studium o.ä. verlangt.

Organisator

Die Anforderungen aus der Stellenausschreibung haben keine tariflichen Auswirkungen. Folglich ists für die Eingruppierung egal, ob oder ob kein Studium verlangt wird.

kalle2935

Die Eingruppierung erfolgt nur nach den dir übertragenen Aufgaben und in manchen Teilen der Entgeltordnung werden zusätzlich persönliche Voraussetzungen gefordert. Hier z.B. gründliche und umfassende Fachkenntnisse. Diese müssen sich in Tiefe und Breite aus den "normalen " Kenntnissen herausheben und solche Kenntnisse kannst du im Normfall nur durch ein Studium erwerben.

TVLseit08

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann müsstest du einen Verwaltungslehrgang (Verwaltungsfachwirt ?) erfolgreich gemacht haben für die 9b. Genau weis ich es leider auch nicht.
Nur das man dafür aber Abitur oder ähnliches braucht und der 2 Jahre dauert. Der Arbeitgeber könnte den auch bezahlen.

Organisator

Zitat von: TVLseit08 in 23.11.2020 17:29
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann müsstest du einen Verwaltungslehrgang (Verwaltungsfachwirt ?) erfolgreich gemacht haben für die 9b. Genau weis ich es leider auch nicht.

Dann ist es schade, dass du dich äußerst. Mit solchen falschen Aussagen ists dem TE nicht geholfen.