[NI] Kurze Frage zu den Erfahrungsstufen

Begonnen von matthias0312, 18.11.2020 15:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

matthias0312

Hallo liebes Forum,

ich hätte da eine ganz  kurze dumme Frage auf die ich leider auch im Internet keine Antwort gefunden habe.

Muss man für den Aufstieg einer Erfahrungsstufe 2 Jahre in der gleichen Besoldungsstufe sein?
Also wenn ich 1 Jahr in A6 bin und 1 Jahr A7, erhalte ich dann auch die Erfahrungsstufe 2 oder nur wenn ich zwei Jahre A6 wäre?




Tyrion

Die Ableistung der Erfahrungszeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem das Beamtenverhältnis der Besoldungsordnung A beginnt (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 3 NBesG). Nach einer Beförderung läuft die Erfahrungszeit unverändert weiter, ohne dass die Stufenlaufzeit von neuem beginnt. Eine Beförderung von A 6 nach A 7 wirkt sich auf die Erfahrungsstufe nicht aus.