Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen

Begonnen von Bug, 23.11.2020 09:06

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Bug

Hallo zusammen,

meine jetzige Stelle ist im Moment mit E9c bewertet und ich bin auch in E9c eingruppiert. Nach einer Organisationsüberprüfung wird die Stelle nun auf E11 angehoben. Ich persönlich verfüge weder über ein Studium noch den Angestelltenlehrgang II. Habe ich überhaupt eine Möglichkeit in E11 eingruppiert zu werden oder ist E10 das Maximum?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Lars73

Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Bundesland, Abschnitt Entgeltordnung und ggf. persönliche Ausnahmetatbestände)?
Bisher ging der Arbeitgeber davon aus, dass die Stelle E9c ist und du wurdest auch entsprechend bezahlt?

Kaiser80

WENN du bereits jetzt in 9c eingruppiert bist, wir vom TVÖD-V ausgehen, dann steht der EG 11 nichts im Wege, da auch diese lediglich auf EG9b aufbaut

Bug

Zitat von: Lars73 am 23.11.2020 09:12
Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Bundesland, Abschnitt Entgeltordnung und ggf. persönliche Ausnahmetatbestände)?
Bisher ging der Arbeitgeber davon aus, dass die Stelle E9c ist und du wurdest auch entsprechend bezahlt?

Bundesland ist NRW. Genau, die Stelle war bisher E9c und ich bin in E9C, Stufe 5 eingruppiert.

Bug

Zitat von: Kaiser80 am 23.11.2020 09:14
WENN du bereits jetzt in 9c eingruppiert bist, wir vom TVÖD-V ausgehen, dann steht der EG 11 nichts im Wege, da auch diese lediglich auf EG9b aufbaut

Ja bin ich. Ist TVÖD-V. Ja Mensch super, dass freut mich sehr.

Hatte etwas Sorge, da bei uns, wenn E11 Stellen ausgeschrieben werden, der Angestelltenlehrgang II immer Voraussetzung war.

Spid

Handelt es sich um eine Tätigkeit, auf die die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet? Wenn ja: erfüllst Du einen der Ausnahmetatbestände?

Wenn sich Deine auszuübende Tätigkeit nicht geändert hast, bist Du bereits entsprechend eingruppiert.

Lars73

Wenn dann noch deine aktuell übertragende Tätigkeit (und nicht zukünftig geplante Tätigkeiten) die Basis der Bewertung der Stelle war, besteht Grundsätzlich Anspruch auf die E11.

Bug

Zitat von: Spid am 23.11.2020 09:32
Handelt es sich um eine Tätigkeit, auf die die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet? Wenn ja: erfüllst Du einen der Ausnahmetatbestände?

Wenn sich Deine auszuübende Tätigkeit nicht geändert hast, bist Du bereits entsprechend eingruppiert.

Ja findet Sie. Erfülle den Ausnahmetatbestand, dass ich länger als 20 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt bin.

Bug

Zitat von: Lars73 am 23.11.2020 09:38
Wenn dann noch deine aktuell übertragende Tätigkeit (und nicht zukünftig geplante Tätigkeiten) die Basis der Bewertung der Stelle war, besteht Grundsätzlich Anspruch auf die E11.

Genau so ist es. Meine Tätigkeiten bleiben gleich und die Stelle wurde im Rahmen einer jetzt neu eingeführten Orga-Prüfung angehoben.

Spid

Dann bist Du seit Beginn der maßgeblichen Beschäftigung respektive seit Erfüllen des Ausnahmetatbestandes in E11 eingruppiert.

Bug

Zitat von: Spid am 23.11.2020 10:02
Dann bist Du seit Beginn der maßgeblichen Beschäftigung respektive seit Erfüllen des Ausnahmetatbestandes in E11 eingruppiert.

Ok, danke für deine Hilfe