Krankengeld Aufstockung

Begonnen von Roland, 28.08.2020 12:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Spid

Der Asnpruch auf Krankengeldzuschuß entsteht automatisch. Ob der AG ihn erfüllt, kann nicht beurteilt werden.

Plato

Da muss ich ,,Spid,, Wiedersprechen.
Der Anspruch auf Krankengeldzuschuss entsteht nur,wenn man einen Antrag stellt.
(Eigene Erfahrung).
Dieser Beitrag Wiederspiegelt meine eigene Meinung und dient dazu den Empfänger zu Informieren.
Falls meine Information Unerwünscht ist,dient Sie zu Therapiezwecken.

Spid

Und das Antragserfordernis ergäbe sich nun aus welcher tariflichen Norm? Oder verwechselst Du - was der Verweis auf ,,Erfahrung" vermuten läßt - Anspruch und Zahlung?

bebolus

Zitat von: manuel1980 in 23.11.2020 12:54
Hallo, nur noch eine Frage: Muss der Zuschuss zum Krankengeld beantragt werden oder erhält man den "automatisch"?
SPID, DAS war die Frage. Ihre beiden Antworten sind insofern überflüssig.

Isie

Der Krankengeldzuschuss erfordert zwar keinen Antrag, aber einen Nachweis des Krankengeldes. Falls der Krankengeldzuschuss nicht zeitnah gezahlt wird, sollte man sich vergewissern, dass die Höhe des Krankengeldes der Bezügestelle durch elektronische Übermittlung bekannt ist. Wenn nicht, sollte man selber einen Nachweis vorlegen. Der Anspruch auf den KGZ unterliegt der Ausschlussfrist.