Wann Jahressonderzahlung?

Begonnen von papajabaum, 22.11.2020 18:56

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Pakart

Zitat von: Sozialarbeiter in 23.11.2020 21:16
Der 01.12. ist nach diesem sagenumwobenen Tarifvertrag nunmal der "ungünstigste" Arbeitsbeginn hinsichtlich JSZ, während der 01.11. der vermutlich "günstigste" Arbeitsbeginn ist.

Da hilft kein Meckern im Nachhinein. Du hast diesen Arbeitsvertrag unterschrieben. Du hättest das im Vornerein ja auch noch anders aushandeln können.
Aber du musst das Arbeitsverhältnis zum 01.12. ja nicht beginnen und kannst noch warten, wenn es dir fairer vorkommt.

Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.

gerzeb

Hoboboy bist du es???

Man kann echt nur mit dem Kopf schütteln... Nicht mal eine einzige Minute gearbeitet und willst schon belohnt werden  :o  ::)
Ich glaube hier an einen Troll der gar keine Antwort will und nur Unfrieden stiften möchte. Hätte er wirklich Interesse an einer Antwort würde er den Tarifvertrag verraten. Überhaupt scheint es so, als wäre papajabaum nicht die hellste Kerze...

MH

Zitat von: gerzeb in 24.11.2020 08:20
Hoboboy bist du es???

Man kann echt nur mit dem Kopf schütteln... Nicht mal eine einzige Minute gearbeitet und willst schon belohnt werden  :o  ::)
Ich glaube hier an einen Troll der gar keine Antwort will und nur Unfrieden stiften möchte. Hätte er wirklich Interesse an einer Antwort würde er den Tarifvertrag verraten. Überhaupt scheint es so, als wäre papajabaum nicht die hellste Kerze...

Genau die Frage habe ich mir auch gestellt.. :). Wollte nur nicht fragen..

Kat

Zitat von: Isie in 22.11.2020 19:19
Wenn dir eine Jahressonderzahlung zusteht, wird sie mit dem Dezembergehalt gezahlt. Ob sie dir zusteht, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für dich gilt. Da du deine Frage unter allgemeine Diskussion gepostet hast statt in dem passenden Unterforum, bekommst du hier natürlich keine verbindliche Antwort.

Falsch. Sie wird mit dem Novembergehalt gezahlt.

Lars73

Schwerlich, wenn es wie hier im Sachverhalt kein Novembergehalt geben wird, weil das Arbeitsverhältnis erst im Dezember beginnt. Allerdings wäre die Frage ob wirklich bis zum Dezembergehalt gewartet werden darf oder eine frühere Zahlung erfolgen muss.

MH

Zitat von: papajabaum in 22.11.2020 18:56
Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?

Im Übrigen möchte ich dich auch noch darauf hinweisen, dass du zudem auch die Corona-Sonderzahlung nicht erhalten wirst, welche Ende des Jahres 20 im Dezember steuerfrei ausgezahlt wird, zumindest WENN dein Tarif in 2020 verhandelt wurde...... aber da wir ja nicht wissen, welchen Tarif... 
Unfair, nicht wahr? Bei dir wären es wohl 600€. Ich denke nicht, dass du eine höhere Eingruppierung hast.
So, ich bin jetzt raus aus der ganzen Sache... Servus.

Isie

Zitat von: Kat in 24.11.2020 13:37
Zitat von: Isie in 22.11.2020 19:19
Wenn dir eine Jahressonderzahlung zusteht, wird sie mit dem Dezembergehalt gezahlt. Ob sie dir zusteht, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für dich gilt. Da du deine Frage unter allgemeine Diskussion gepostet hast statt in dem passenden Unterforum, bekommst du hier natürlich keine verbindliche Antwort.

Falsch. Sie wird mit dem Novembergehalt gezahlt.

Sehr witzig. Im gesamten Thread geht es darum, dass das Arbeitsverhältnis erst am 01.12. beginnt und ob eine Jahressonderzahlung zusteht. Da der TE sich nicht durchringen konnte, den für ihn geltenden Tarifvertrag zu nennen, stochern wir alle im Nebel.

Saggse

Zitat von: Pakart in 23.11.2020 22:45
Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.
Also zumindest im TVÖD-VKA wird die JSZ um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, gemindert. Daher ist nix mit voller JSZ bei Beschäftigungsbeginn am 1.7., sondern man kriegt dann die Hälfte! Im vorliegenden Fall geht es also wahrscheinlich ohnehin nur um 1/12 der JSZ, auf die aber tatsächlch Anspruch bestehen könnte.

Hach ja, wenn man nur wüsste, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist...

BTW, rein interessehalber: Spricht eigentlich irgendwas dagegen, zum 1.12. zu kündigen statt zum 30.11.?

Kommunalgenie

Zitat von: Saggse in 24.11.2020 16:22
Zitat von: Pakart in 23.11.2020 22:45
Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.
Also zumindest im TVÖD-VKA wird die JSZ um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, gemindert. Daher ist nix mit voller JSZ bei Beschäftigungsbeginn am 1.7., sondern man kriegt dann die Hälfte! Im vorliegenden Fall geht es also wahrscheinlich ohnehin nur um 1/12 der JSZ, auf die aber tatsächlch Anspruch bestehen könnte.

Hach ja, wenn man nur wüsste, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist...

BTW, rein interessehalber: Spricht eigentlich irgendwas dagegen, zum 1.12. zu kündigen statt zum 30.11.?

Denke in den meisten Arbeitsverträgen wird "....zum Monatsende" als Kündigungsfrist genannt werden oder?

bebolus


WasDennNun

Zitat von: Kommunalgenie in 24.11.2020 16:59
Zitat von: Saggse in 24.11.2020 16:22
Zitat von: Pakart in 23.11.2020 22:45
Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.
Also zumindest im TVÖD-VKA wird die JSZ um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, gemindert. Daher ist nix mit voller JSZ bei Beschäftigungsbeginn am 1.7., sondern man kriegt dann die Hälfte! Im vorliegenden Fall geht es also wahrscheinlich ohnehin nur um 1/12 der JSZ, auf die aber tatsächlch Anspruch bestehen könnte.

Hach ja, wenn man nur wüsste, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist...

BTW, rein interessehalber: Spricht eigentlich irgendwas dagegen, zum 1.12. zu kündigen statt zum 30.11.?

Denke in den meisten Arbeitsverträgen wird "....zum Monatsende" als Kündigungsfrist genannt werden oder?
Frist! Aber wo steht da Vertragsende?

bebolus