Betriebsferien wie weit sind die Planungen in euren Dienstellen

Begonnen von dregonfleischer, 24.11.2020 12:03

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Texter

Häh? Es sollte doch niemand wegfahren, also konnte doch auch keiner Urlaub machen... :-X

Wdd3

Zitat von: Kat am 25.11.2020 08:09
Da komme ich ja auch nciht dran. Aber irgendwann muß ich meinen Urlaub aus diesem Jahr ja auch nehmen, habe ja noch die vollen 30 Tage dank Corona.
Ich glaube nicht das du deinen Urlaub nehmen musst  8)

Kat

Hab ja den Rest aus dem Vorjahr genommen. Mehr brauchte ich nicht, da meine Planungen durch Corona torpediert wurden. Urlaub, um zu Hause rumzusitzen, nehme ich nicht.

Kat

Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 08:33
Zitat von: Kat am 25.11.2020 08:09
Da komme ich ja auch nciht dran. Aber irgendwann muß ich meinen Urlaub aus diesem Jahr ja auch nehmen, habe ja noch die vollen 30 Tage dank Corona.
Ich glaube nicht das du deinen Urlaub nehmen musst  8)

nö, ich kann ihn auch meinem Arbeitgeber schenken. Das ist aber nicht mein Absicht.

Spid

Zitat von: Kat am 25.11.2020 08:04
Nutzt mir aber nichts, wenn ich nicht arbeiten kann, weil EDV nicht.

Klar nutzt das was. Wenn der AG Deine dargebotene Arbeitsleistung nicht annehmen kann oder möchte, gerät er in Annahmeverzug.

Spid

Zitat von: gerzeb am 25.11.2020 08:14
In meiner Behörde wurde bereits im April beschlossen, dass für die Woche ab dem 28.12.2020 Betriebsferien angeordnet werden. Dafür können Urlaubstage oder Überstunden genommen werden. Ebenso darf das Gleitzeitkonto bis zu 40 Stunden ins Minus geraten.

Ich sehe nicht, daß die Regelung mit dem Gleitzeitkonto wirksam vereinbart werden könnte.

Kat

Zitat von: Spid am 25.11.2020 08:42
Zitat von: Kat am 25.11.2020 08:04
Nutzt mir aber nichts, wenn ich nicht arbeiten kann, weil EDV nicht.

Klar nutzt das was. Wenn der AG Deine dargebotene Arbeitsleistung nicht annehmen kann oder möchte, gerät er in Annahmeverzug.

Er bezahlt mich ja.

BAT

Betriebsferien? Ist das nicht etwas aus der Privatwirtschaft?

Bei uns werden große Teil der Verwaltung wegen Corona auch an den Feiertagen arbeiten.

Spid

Zitat von: Kat am 25.11.2020 08:54
Zitat von: Spid am 25.11.2020 08:42
Zitat von: Kat am 25.11.2020 08:04
Nutzt mir aber nichts, wenn ich nicht arbeiten kann, weil EDV nicht.

Klar nutzt das was. Wenn der AG Deine dargebotene Arbeitsleistung nicht annehmen kann oder möchte, gerät er in Annahmeverzug.

Er bezahlt mich ja.

Er bezahlt Urlaubsentgelt. Du hast aber Anspruch auf Entgelt.

Dakmer

Wir haben 29.-30.12. Zwangsurlaub. Stört mich nicht, denn da hätte ich eh Urlaub genommen.

@Texter: Wenn du nicht wegfahren kannst, heißt das nicht, dass du keinen Urlaub nehmen kannst. Der Urlaub heißt "Erholungsurlaub" und nicht "Wegfahrurlaub".

@Kat: Corona ist keine Begründung für nicht genommenen Urlaub. Oder warst du all die Monate fünf Tage die Woche in Coronamaßnahmen eingespannt? Ansonsten ist der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen.


Kat

Nein ist er nicht, er ist bis September des Folgejahres zu nehmen. Das gilt unter Corona sogar für Urlaub aus 2019, der erst bis Septemer 2021 anzutreten ist.

Wdd3

Wenn sich alle dieses Recht nehmen liegen Teile der, ach so Systemrelevanten, öffentlichen Verwaltung im Sommer 2021 brach.
Wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass nicht verplanter Urlaub für das Folgejahr von der AL geplant werden darf. 

Kat

Dann würde ich bei der nächsten Wahl einen anderen Personalrat  wählen, wenn der jetzige sowas vereinbart.

Spid

Da eine solche Vereinbarung unwirksam ist, kann einem ja egal sein, ob derlei vereinbart worden ist. Entweder liegen die Voraussetzungen zur Übertragung des Urlaubsanspruchs entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben vor, dann gelten weiterhin dieselben Regelungen für den Urlaub - oder sie liegen nicht vor, dann wird aber auch kein Urlaubsanspruch übertragen.

Wdd3

Ist die Reglung, dass der U für das Folgejahr vom MA verplant sein muss auch unwirksam?