Schulverwaltungsassistenz, wie wird Urlaub geregelt?

Begonnen von Danoneextra, 26.11.2020 16:55

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Danoneextra

Hey zukünftige Kollegen.

Ich werde bald die Stelle des Schulverwaltungsassistenten antreten. Leider findet man dazu sehr sehr wenig Informationen, auch was die organisatorischen Dinge betrifft.

Es gibt die offizielle Anweisung für alle Schulverwaltungsassistenten, dass Urlaub nur während der Schulferien genommen werden darf. Dies bedeutet aber auch das irgendwann Schulferien sind und man selbst aber garkeine Urlaubstage mehr hat. Was passiert dann? Ohne Schulbetrieb gibt es eben auch nicht unendlich viele "alltagsaufgaben" die man dann noch erledigen kann.

Vielleicht treffe ich hier ja auf gleichgesinnte :)

Spid

Für die Tätigkeit von Schulverwaltungsassistenten ist die Anwesenheit von Schülern oder ein aktiver Lehrbetrieb keine Voraussetzung.

RsQ

Zitat von: Danoneextra am 26.11.2020 16:55
Dies bedeutet aber auch das irgendwann Schulferien sind und man selbst aber gar keine Urlaubstage mehr hat. Was passiert dann?

Als Verwaltungskraft arbeitet man ja typischerweise auch in den Ferien - es geht ja nicht darum, die kompletten Ferien Urlaub zu machen. Keine Sorge, da fällt in Schulen genug Arbeit an.  8)

... oder, um es kompakter auszudrücken: Das, was Spid schrieb.

Danoneextra

Zitat von: Spid am 26.11.2020 17:12
Für die Tätigkeit von Schulverwaltungsassistenten ist die Anwesenheit von Schülern oder ein aktiver Lehrbetrieb keine Voraussetzung.

Warum ist dann ein nehmen des Urlaubs in den Schulferien verpflichtend......?

Spid

Inwiefern wäre die Folgerung zulässig, daß meine Aussage auch auf das umgekehrte Abhängigkeitsverhältnis übertragbar wäre?

Danoneextra

Zitat von: Spid am 26.11.2020 17:34
Inwiefern wäre die Folgerung zulässig, daß meine Aussage auch auf das umgekehrte Abhängigkeitsverhältnis übertragbar wäre?

Wenn es egal ist ob Lehrer oder Schüler vor Ort sind wenn eine Schulverwaltungsassistenz arbeitet.........warum gibt es dann überhaupt irgendeine Urlaubsbeschränkung/Vorgabe?

Spid

Da dies nicht meine Aussage war, beruht die Frage auf einer falschen Prämisse.

Danoneextra

Gut, wenn es dich glücklich macht werfe ich eben die Frage "Wenn es egal ist ob Lehrer oder Schüler vor Ort sind wenn eine Schulverwaltungsassistenz arbeitet.........warum gibt es dann überhaupt irgendeine Urlaubsbeschränkung/Vorgabe?" noch einmal ohne jeglichen Bezug zu deinen Aussagen allgemein in den Raum.........

Spid

Die Frage macht auch so keinen Sinn, weil es nicht um den Urlaub von Lehrern und Schülern geht, sondern um den Urlaub von Schulverwaltungsassistenten.

Lars73

Der Arbeitgeber möchte, dass das Sekretariat während der Schultage besetzt ist. Deshalb (und weil eher weniger zu tun ist) möchte er keinen Urlaub in dem Zeitraum. Aber es fallen auch Aufgaben in den Schulferien an.

Danoneextra

Zitat von: Lars73 am 26.11.2020 18:18
Der Arbeitgeber möchte, dass das Sekretariat während der Schultage besetzt ist. Deshalb (und weil eher weniger zu tun ist) möchte er keinen Urlaub in dem Zeitraum. Aber es fallen auch Aufgaben in den Schulferien an.

Eine Schulverwaltungsassistenz arbeitet völlig unabhängig vom Sekretariat.

Danoneextra

Zitat von: Spid am 26.11.2020 18:08
Die Frage macht auch so keinen Sinn, weil es nicht um den Urlaub von Lehrern und Schülern geht, sondern um den Urlaub von Schulverwaltungsassistenten.

Richtig, und warum ist es wichtig das Schulverwaltungsassistenzen nur Urlaub nehmen wenn Ferien sind......?

Lars73

Der Arbeitgeber geht halt davon aus, dass mehr Aufgaben während des Schulbetriebs als in den Ferien anfallen. Eine Entlastung der Schulleitung und der Lehrer kommt halt im Schulbetrieb stärker zum tragen als während der Schulferien.

Spid

Zitat von: Danoneextra am 26.11.2020 18:22
Zitat von: Spid am 26.11.2020 18:08
Die Frage macht auch so keinen Sinn, weil es nicht um den Urlaub von Lehrern und Schülern geht, sondern um den Urlaub von Schulverwaltungsassistenten.

Richtig, und warum ist es wichtig das Schulverwaltungsassistenzen nur Urlaub nehmen wenn Ferien sind......?

Weil man ihrer Tätigkeit außerhalb der Schulferien bedarf.

RsQ

Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Wenn man diesem Bereich arbeitet/arbeiten möchte, kennt man doch die entsprechenden Rahmenbedingungen. Und dass Mitarbeiter in Schulen nunmal (fast) nur in den Ferien Urlaub machen dürfen, zählt m. E. zu diesem "Grundwissen".

Ansonsten wäre das, als würde der Fahrer des Winterdienstes seinen Jahresurlaub zwischen November und März nehmen.