Zulage satt Eingruppierung

Begonnen von Unbekannt123, 30.11.2020 08:41

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Unbekannt123

Hallo :)

ich hab mal eine Frage zu folgender Situation:

Eine Stelle wird mit "zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen" ausgeschrieben. Eingruppierung in der E9a.
Die Stelle wird dann zum Beispiel ab dem 01.02.2021 besetzt.
Statt der Eingruppierung in die E9a erhält man stattdessen für ein Jahr eine Zulage zur E9a und wird erst nach Ablauf einen Jahres Eingruppiert.
Ist das normal? In dieser Zeit würde einem ja die Zeit für den Stufenaufstieg verloren gehen.
Die allgemeine Begründung ist, dass dieses Jahr zur Einarbeitung benötigt wird.
Da diese Stelle aber Abteilungsintern besetzt wird bedarf es hier keiner weiteren Einarbeitung.

Danke schon mal im Voraus

LG

Spid

Sofern die Tätigkeit zunächst ausdrücklich nur vorübergehend übertragen wird, gibt es eine Zulage - wenn nicht, dann nicht.

Unbekannt123

Nein von vorübergehend ist nirgends die Rede.
Ist das irgendwo geregelt (Rechtsgrundlage)?

Spid

Eingruppierung §12, vorübergehende Übertragung §14

Unbekannt123

Danke für die Hilfe =)

Wie sieht das ganze aus wenn der Arbeitgeber dieses eine Jahr zur Erprobung festlegt und deshalb die Zulage zahlt anstatt von Anfang an einzugruppieren?
Ein Jahr finde ich doch schon sehr viel zumal es beim Stufenaufstieg verloren geht.



Spid

Er kann kein Jahr zur Erprobung festlegen, er kann lediglich die Tätigkeit zunächst nur vorübergehend übertragen. Dann wäre zu schauen, ob die nur vorübergehende Übertragung der doppelten Billigkeitsprüfung standhält.

Unbekannt123

Also die Stelle ist auf keinen Fall nur vorübergehend zu besetzen.
Also dürfte der Arbeitgeber überhaupt keine Zeit zur Erprobung festlegen?

Bevor diese Idee mit dem einen Jahr zur Erprobung kam wurde es so geregelt, dass man auf die entsprechende Stelle gesetzt wurde jedoch erst ab dem sechsten Monat einen Antrag auf Höhergruppierung stellen durfte (eine Zulage wurde für diesen Zeitraum nicht gezahlt)

Dem Antrag auf Höhergruppierung wurde dann zugestimmt allerdings bekam man dann sein Geld erst ab Antragstellung und nicht seit dem Tag des Einsetzens. Somit hatte man die Tätigkeit 6 Monate ohne Zulage ausgeführt. 

Spid

Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich.

Organisator

Zitat von: Unbekannt123 in 30.11.2020 11:22
Also die Stelle ist auf keinen Fall nur vorübergehend zu besetzen.
Also dürfte der Arbeitgeber überhaupt keine Zeit zur Erprobung festlegen?

Bevor diese Idee mit dem einen Jahr zur Erprobung kam wurde es so geregelt, dass man auf die entsprechende Stelle gesetzt wurde jedoch erst ab dem sechsten Monat einen Antrag auf Höhergruppierung stellen durfte (eine Zulage wurde für diesen Zeitraum nicht gezahlt)

Dem Antrag auf Höhergruppierung wurde dann zugestimmt allerdings bekam man dann sein Geld erst ab Antragstellung und nicht seit dem Tag des Einsetzens. Somit hatte man die Tätigkeit 6 Monate ohne Zulage ausgeführt.

Aua. Da hat dein Arbeitgeber aber das Prinzip der Eingruppierung nicht verstanden.

Unbekannt123

Aua. Da hat dein Arbeitgeber aber das Prinzip der Eingruppierung nicht verstanden.
[/quote]


Ja der Meinung bin ich auch.
Ich bin von der Angelegenheit bisher nicht betroffen aber ich Frage mich trotzdem wie man sowas immer wieder durchbekommt und wie man sich eventuell wehren kann gegen sowas.
Personalrat und Gewerkschaft mischen sich in dieser Angelegenheit nicht ein und meinen immer nur das wäre Rechtens und man könne dagegen nicht vorgehen.

Spid

Eingruppierungsfeststellungsklage

Unbekannt123

Zitat von: Spid in 30.11.2020 11:25
Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich.


Also gibt es auch keinen Grund einen Vertrag mit einer "Probezeit und Zulage" zu unterschreiben?
Sofern eben kein Grund der vorübergehenden Tätigkeit vorliegt?

Organisator

Zitat von: Unbekannt123 in 30.11.2020 11:49
Also gibt es auch keinen Grund einen Vertrag mit einer "Probezeit und Zulage" zu unterschreiben?

Nein natürlich nicht. Es gibt aber auch keinen Grund für deinen Arbeitgeber, dir einen anderen Vertrag anzubieten.

Spid

Doch, dafür gibt es gute Gründe - nämlich die Unwirksamkeit der Regelung und die daraus folgende Eingruppierung.

Organisator

Das mag sein. Dennoch kann der Arbeitgeber ja an seinem Angebot mit der "Probezeit und Zulage" festhalten und sich weigern einen wirksamen Vertrag anzubieten.