Urlaubsberechnung nicht korrekt?

Begonnen von Utopia10, 30.11.2020 18:10

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Utopia10

Guten Abend,

Folgender Sachverhalt:

Mitarbeiterin X hat bis 16.08.2020 mit 19,5 Stunden in der 3-Tage Woche gearbeitet. Sie erkrankt ab Anfang August und die Chefin nimmt ohne Zustimmung eine Dienstplanänderung der 3 Tage Woche auf die 5 Tage Woche vor.

Wichtig: Die Mitarbeiterin hat in 2016 eine Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber angezeit, aus der auch deutlich hervorgeht, dass diese Tätigkeit Donnerstag+Freitag stattfindet. Die damalige Chefin hat ihre Zustimmung per Unterschrift bekundet und der Arbeitgeber hat nachfolgend NICHT widersprochen.

Die Mitarbeiterin hat zum 16.08. bei der 3Tage Woche einen Urlaubsanspruch von 16 Tagen, der im Anschluss daran bei der 5 Tage Woche (über die die Mitarbeiterin aber weder informiert wurde, noch zugestimmt hat) auf 20 Tage geändert. Es ist also quasi über eine Woche Urlaub "verloren" gegangen.

Die Personalabteilung bleibt dabei, dass diese Berechnung korrekt sei.

Frage:
1. Wie kann es sein, dass aus 16 Tagen bei 3 Tagen 20 Tage bei 5 Tagen werden?Das ist doch nicht korrekt, oder?

2. Wie kann sich die Mitarbeiterin gegen diese erzwungene 5 Tage Woche wehren, die gegen jede Vereinbarung widerspricht?

Vielen Dank!!!

Spid

1. Nein.
2. In der Sachverhaltsschilderung kommt keine Vereinbarung vor, die dem entgegenstünde.

Utopia10

@ Spid: Vielen Dank!

Zu 1:Wie ist das Vorgehen, wenn die Personalabteilung weiter darauf beharrt, dass die Berechnung korrekt ist, und diese nicht korrigiert?

Zu 2:Die Nebentätigkeitsanzeige mit Zustimmung durch die Chefin aus 2016 ist doch als Vereinbarung zu werten, oder ist das nicht korrekt? Es wurde ja vom Arbeitgeber damals nicht widersprochen.

Spid

1. Klage vor dem zuständigen ArbG.
2. Nein. Die Anzeige einer Nebentätigkeit ist die Erfüllung einer Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Wie der AN mehrere Arbeitsverhältnisse auf die Reihe bekommt, ist dessen Problem.

Utopia10

@ Spid:
Wie hoch wäre der aktuelle Urlaubsanspruch von 16 Tagen bei einer 3 Tage Woche umgelegt auf eine 5 Tage Woche?


Spid


Utopia10


nichts_tun


Spid


Tagelöhner

Ich denke mal so: 16 Tage Urlaubsanspruch erworben durch eine 3-Tage-Woche entsprechen 26,66 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche, also aufgerundet 27 Tage.

Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

nichts_tun

Schon klar. Ich hatte mich erst vertan und kam auf 26 Tage.

Hab das Rätsel gelöst.

Utopia10

Liebe Forums-Mitglieder,

ich würde freuen,wenn ihr mich mit eurem Wissen nochmal unterstützen würdet:

Der Urlaubsberechnung wurde widersprochen, aber die Personalsachbearbeiterin bleibt dabei, dass die Berechnung korrekt ist. Hier ein Auszug aus ihrem Schreiben:

..."Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ist bei Änderung der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage eine stichtagsbezogene Berechnung des Urlaubsanspruchs vorzunehmen.  Dementsprechend wurde bei der Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs für 2020 bis einschließlich 16.08.2020 eine 3- und ab dem 17.08.2020 eine 5-Tage-Woche zugrunde gelegt. Ihr auf der 3-Tage-Woche basierender Urlaubsanspruch von 18 Tagen (Abtragung 2 Tage, Urlaubsrest 16 Tage) wurde dementsprechend auf 22 Tage (Abtragung unverändert 2 Tage, Urlaubsrest 20 Tage) erhöht.

Unter der Voraussetzung, dass Sie 2021 durchgehend in einer 5-Tage-Woche arbeiten werden, beträgt der Urlaubsanspruch dann 30 Tage.

Die stichtagsgenaue Urlaubsberechnung bei Änderung der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage erfolgt seit 01.01.2016 entsprechend dem BAG-Urteil vom 10.02.2015. (Hinweis: Seitdem ist eine Umrechnung des Resturlaubsanspruchs nicht mehr zulässig!).

Die Berechnung wird vorsorglich manuell als auch maschinell durch das Personalmanagementsystem vorgenommen. Bei der nochmaligen Prüfung wurde ebenso verfahren, eine Änderung des Urlaubsanspruchs hat sich jedoch auch hierbei nicht ergeben."...

usw.

Es kann doch nicht sein, dass über eine Woche Urlaub einfach so wegradiert werden kann? Oder muss es tatsächlich so akzeptiert werden?
Dabei wurde ja der Änderung von 3 auf 5 Tage zudem auch nicht zugestimmt bzw. widersprochen...




WasDennNun


Spid

Eben. Das genannte BAG-Urteil ist für den Sachverhalt ohne jede Bedeutung. Der einzige Zusammenhang besteht darin, daß es sich auch mit Urlaubsberechnung auseinandergesetzt hat.

Utopia10

Vielen Dank @WasDennNun und @Spid.

Besteht Aussicht auf Erfolg wenn man weiterhin widerspricht und die Sachlage darlegt (Genanntes Urteil für diesen Sachverhalt unwirksam etc.) oder wird das ein nutzloses hin- und herschreiben?

Klage vorm Arbg. auch ohne Anwalt möglich?