Elternzeit

Begonnen von dersperr, 01.12.2020 17:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

dersperr

Guten Tag,

ist es eigentlich notwendig, dass man einen Vertrag akzeptieren/unterschreiben muss, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, oder ob theoretisch auch eine Vereinbarung zum bisherigen Vertrag ausreicht?

Vielen Dank im Voraus!
Balkon Ratgeber: https://www.balkon-info.de/

Texter

Es reicht ein Antrag, den der Arbeitgeber nicht aus dringende betrieblichen Gründen ablehnt

In der Praxis habe ich aber auch erlebt, dass der AG einen Änderungsvertrag vorlegt.
Unterschreiben muss man den aber nicht.

Spid

Das ist unzutreffend. Dringende betriebliche Gründe spielen nur eine Rolle bei einem Teilzeitbegehren, das sich auf §11 TVÖD stützt. Bei diesem tritt die behauptete Rechtsfolge einer unterbliebenen Ablehnung nicht ein - anders als bei einem Teilzeitbegehren nach §8 oder §9a TzBfG, welches jedoch aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann.

Texter

Handelt es sich bei Fällen des § 11 TVöD immer um ein Vertragsänderung?

Spid

Ja. In den Fällen des §8 und §9b TzBfG aber auch.

Texter

Schließt Du dann mit deinen AN einen schriftlichen Änderungsvertrag ab oder antwortest lediglich auf den Antrag?

Spid

Wir schließen jedes Mal einen Vertrag, das TzBfG schreibt schließlich eine Vereinbarung vor und legt lediglich Folgen fest, wenn man zu keiner kommt. Schließlich ersetzt die Vereinbarung auch in allen Fällen, in denen eine zustande kommt, eine Ablehnung des AN-Wunsches.