Relevante Daten im Zeiterfassungssystem

Begonnen von Amunsen, 03.12.2020 13:55

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Amunsen

Liebe Kollegen/innen,

Frage: Ist es zulässig das personenbezogene Daten wie Krankheitsdauer, Status Anwesend/Abwesend etc. für jedermann im betreffenden Zeiterfassungssystem, egal welche Abteilung, frei einsehbar ist?

Besten Dank

Kat

Wieso ist das Zeiterfassungssystem öffentlich zugänglich?

Organisator


was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Egon12

nicht zulässig, "abwesend" das wars

Organisator


WasDennNun

Zitat von: Egon12 in 03.12.2020 14:47
nicht zulässig, "abwesend" das wars
ist abwesend, das war. und am Folgetag kann es keiner mehr sehen.

Wdd3

Zitat von: WasDennNun in 03.12.2020 16:39
Zitat von: Egon12 in 03.12.2020 14:47
nicht zulässig, "abwesend" das wars
ist abwesend, das war. und am Folgetag kann es keiner mehr sehen.

Noch nicht mal das, wie kann die Zeiterfassung frei zugänglich sein?

Egon12

Zitat von: Organisator in 03.12.2020 14:48
Zitat von: Egon12 in 03.12.2020 14:47
nicht zulässig, "abwesend" das wars

auch nicht

Das kann man so pauschal nicht sagen, es kommt drauf an wie allgemein der Teilnehmerkreis gehalten ist, ein Zeiterfassungssystem kann auch der Outlookabteilungskalender sein, in denen aus organisatorischen Gründen An- und Abwesenheit geführt werden.

Ansonsten gilt wie immer das Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist verboten außer eine Rechtsnorm regelt die Verarbeitung. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)
Die Rechtsnorm muss dir im Zweifel, der Verantwortliche der Datenverarbeitung nennen, Verantwortlich ist der der über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, in der Regel der Behördenleiter.


Organisator

Doch. Im System der Zeiterfassung, welches regelmäßig mit dem Personalrat im Rahmen einer Dienstvereinbarung gegegelt wird, kann es keinen Zugriff von Unberechtigten auf Daten von anderen Beschäftigten geben.

Der Outlook-Abteilungskalender, in dem man selber und selbstgesteuert Informationen über An- und Abwesenheiten einträgt ist sinnvoll, aber keine Zeiterfassung.

Egon12

ich habe oben mal ergänzt.

Wenn das Zeiterfassungssystem mit Rollenvergaben arbeitet, könnte man es so einstellen, das festgelegte Teilnehmerkreise An- und Abwesenheiten sehen können, das wäre im Einzelfall zu prüfen und nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen die EU DSGVO.

dregonfleischer

bei uns sieht mann wer wann wiederkommt bzw krank geschrieben ist unser team die 2 teamleiter den referatsleiter und den abteilungs leiter

Kat

Und bei dieser Regelung spielt der Personalrat mit?

Wdd3

Bei uns gibt es pro Abteilung 2 schreibende und 1 lesenden MA am Dienstplan. In diesem werden Daten aus der Zeit Erfassung mitverarbeitet. Nur diese 3 Personen haben Einsicht in die persönlichen Daten und habe dementsprechend eine Datenschutzerklärung unterschrieben.

Amunsen

Danke, alles aufschlussreiche Antworten. Wie befürchtet ist es wie so oft, kann - kann nicht... wenn Datenschutzerklärung unterschrieben wieder anders usw.