Betreuung wenn Kind in Quarantäne

Begonnen von Fitch, 10.12.2020 09:39

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Fitch

Hallo,

Ich arbeite in einem Stadtwerk und habe jetzt den Fall, dass mein Kind in häuslicher Quarantäne ist.
Theoretisch müsste es nun von mir betreut werden.
Als ich das am Montag ansprach, kam heute promt eine Rundmail, dass man in diesem Fall nur 67% vom Lohn bekommt.
Kann der Betrieb das einfach so machen? Ist das irgendwie an den TVV gebunden?

MfG

Fitch

PS: ich gehe natürlich weiter arbeiten oder lasse mich im Ernstfall einfach krankschreiben.

Spid

Was regelt denn die Dienst-/Betriebsvereinbarung nach §15 Abs. 2 TV-V dazu?

Kat

Zitat von: Fitch in 10.12.2020 09:39

PS: ich gehe natürlich weiter arbeiten oder lasse mich im Ernstfall einfach krankschreiben.

Es wird Zeit, daß Ärzte mal richtig kontrolliert werden man sich nicht einfach krankschrieben lassen kann. Kein Wunder, daß die Beiträge immer mehr steigen.

Organisator

Welche Beiträge sollten aufgrund solcher Krankschriften steigen?

Kat

Welche zahlt man denn? Und eine Krankschreibung verursacht Kosten für die Allgemeinheit, der Arzt macht das nciht kostenlos.

Organisator

Eine Krankschrift für einen geringen zweistelligen Betrag dürfte da wohl kaum ins Gewicht fallen.

Wdd3

Krankschreibungen mit Ansage: "Wenn du nicht machst was ich will" führen sogar im öD zur Kündigung.
Ob die 67% fair sind ist eine andere Sache.
Wie alt ist das Kind denn?

vermessen

Ich vermute der Arbeitgeber meint die Lohnfortzahlung für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren.

dies hier
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lohnfortzahlung-eltern-corona-1754306

Spid

Da geht es weder um Lohn- noch um Entgeltfortzahlung, sondern um den Ersatz von Verdienstausfall. Gäbe es eine entsprechende Fortzahlung, gäbe es keinen zu ersetzenden Ausfall. Man sollte sich nicht auf das absolut unterirdische Qualitätsniveau des Verfassers wie des Anbieters herabbegeben und diese absolute Peinlichkeit auch noch weiter verbreiten.

Fitch

Moin,

Zur Betriebsvereinbarung für Sonderurlaub kann ich derzeit nichts sagen, da ich keinen Zugriff darauf habe.

Die Firma bezieht sich da auf 56Abs. 1a Infektionsschutzgesetz

MfG

Spid

Es geht auch nicht umSonderurlaub, sondern um Arbeitsbefreiung - und die ENtschädigung nach Infektionsschutzgesetz kommt nur in Betracht, wenn kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht.

Kat

Zitat von: Organisator in 10.12.2020 10:27
Eine Krankschrift für einen geringen zweistelligen Betrag dürfte da wohl kaum ins Gewicht fallen.

Eine nicht, aber sowas ist ja scheinbar Usus und die Masse machts.

Organisator

Bei jährlichen Einnahmen nur für die GKV von 250 Mrd / Jahr dürften sich selbst vermehrte Krankschreibungen nicht beitragserhöhend auswirken...

Dienstbeflissen

Zitat von: Wdd3 in 10.12.2020 10:39
Krankschreibungen mit Ansage: "Wenn du nicht machst was ich will" führen sogar im öD zur Kündigung.
Ob die 67% fair sind ist eine andere Sache.
Wie alt ist das Kind denn?

Der Ersteller schrieb doch vom Ernstfall.

Entsprechendes Verhalten des AG kann sicherlich zu psychischen Erkrankungen führen und in der Folge zur Arbeitsunfähigkeit, die zu bescheinigen ist. Ist doch sogar fair vom AN den AG darauf hinzuweisen.

Organisator

Wenn rechtskonformes Verhalten des Arbeitgebers zu psychischen Erkankungen führt, müsste wohl jeder immer arbeitsunfähig sein...