Corona Sonderzahlung 2020

Begonnen von Marc77, 24.11.2020 15:33

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Lars73

Es handelt sich um einen getrennten Tarifvertrag. Die Sonderzahlung wegen Corona ist nicht im TVöD selbst geregelt.Deshalb kommt es auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an. (Oder auf beidseitige Tarifbindung.)

leboef

Ok. Habe den Vertrag gerade nicht zur Hand. Was müsste dann im Vertrag stehen? Wir haben eine Passage zur Jahressonderzahlung, aber an einen Absatz zu solchen Boni meiner Erinnerung nach nicht.

Spid

So etwas wie "Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVÖD in der mit der VKA vereinbarten Fassung in der jeweils gültigen Fassung sowie diesen ergänzende oder ablösende Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung Anwendung".

Lars73

Dies ist die Standardklausel die beim Bund verwendet wird:

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD), den besonderen Regelungen für die Verwaltung (TVöD – Besonderer Teil
Verwaltung), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den
TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) und den diese ergänzenden,
ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes
jeweils geltenden Fassung.

Im kommunalen Bereich muss dann Bund entsprechend ersetzt sein.

leboef

Solche Klauseln kann ich in unserem Arbeitsvertrag nicht finden. Höchstens welche, die für mich als Laien dasselbe sagen. Das muss also nichts bedeuten. Hilft es, wenn ich den Vertrag hier für alle zur Verfügung stelle?

-update

"Der nachfolgende Tarifvertrag basiert auf der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleitungsbereich Pflege und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände TVöD-B vom 1. August 2006 in der Fassung vom 1.11.2011."

Passt das?

Spid

Es genügt, die Bezugnahmeklausel im Wortlaut wiederzugeben.

leboef

Habe oben noch ergänzt.

Spid

Zwischen welchen Tarifvertragsparteien wurde denn dieser ,,nachfolgende Tarifvertrag" geschlossen?

leboef

Verdi und der Lebenshilfe Wuppertal.

Spid

Wenn es einen Haustarifvertrag gibt, der Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet, ist es eben nicht der TVÖD der Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet - und dann findet auch der TV zur Sonderzahlung keine Anwendung.

leboef

Das liegt über meinem rechtlichen Verständnis, ob das ein Haustarifvertrag ist. Das habe ich bislang anders wahrgenommen und es würde auch anders kommuniziert. Bislang ist die Lebenshilfe mit allen TVÖD Lohnerhöhungen mitgezogen. Wenn sie dazu nicht verpflichtet worden wäre, hätte sie das gar nicht gemacht. Daher kommt diese Einschätzung nun für mich überraschend.

Spid

Du hast doch selbst ausgeführt, daß ein Tarifvertrag zwischen der Lebenshilfe Wuppertal und Verdi geschlossen worden sei.

Lars73

Es kommt darauf an wie der Tarifvertrag genau aussieht. Denkbar ist ja ein gleitenden Bezug auf die Entgelttabelle TVöD in der jeweils gültigen Fassung auch auch an Anerkennungstarifvertrag. Aus dem Text des Tarifvertrags wird sich ergeben was genau Anwendung findet.

leboef

@spid

Ja. Und das war bei mein damaligen Kenntnisstand gleichbedeutend mit einem "richtigen" Tarif Vertrag. Das war anscheinend ein Irrtum. Aber ich bin ja auch Pädagoge und kein Rechtsexperte  :D

Ich verlinke heute Abend die PDF mit unserem Tarif Vertrag. Dann kann vielleicht für endgültige Klarheit gesorgt werden :)

Spid

Ein Haustarifvertrag ist ein richtiger Tarifvertrag.