Zeitzuschlag-Berechnung von Nachtdiensten und NW +Sonntagen o. Feiertagen.

Begonnen von Ipek, 19.12.2020 01:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ipek

Sehr geehrte Community,

ich habe kürzlich als Gesundheits- & Krankenpfleger auf einer Intensivstation eines kommunalen Krankenhauses (Bayern) begonnen (EG P8 Stufe II nach TVöD-K) und habe Fragen zur Berechnung des Zeitzuschlags an Nachtdiensten.

Nach meinem Verständnis sollte es an einem Nachdienst, der Sonntag um 20:30 Uhr beginnt und bis 06:30 Uhr Montag andauert, laut § 8 Zuschläge von 20% für Nachtdienste von 21:00 - 06:00 Uhr, und für Sonntage bis 24 Uhr in Höhe von 25% geben. Außerdem wird laut § 8 nur der höchste Zuschlag gezählt.
Ist diese Rechnung folglich korrekt?: 20:30 - 24:00 (3,5 Nettostunden) Sonntagszuschlag und von 0:00 - 06:00 (5,25 Nettostunden abzgl. Pause) Nachtzuschlag.

Zur Berechnung von Zuschlägen wird das Stundenentgelt der Stufe 3 herangezogen: "18,82 €"
1.) 3,5 * 0,25 * 18,82 € = 16,47 €   2.) 5,25 * 0,20 * 18,82 € = 19,76  => Summe: 36,23 € Zuschlag.
Ist diese Rechnung korrekt?

a) Außerdem habe ich auf unterschiedlichen Plattformen gelesen, dass Dienste an Feiertagen oder Sonntagen, die *vor Mitternacht beginnen* bis 4:00 Uhr weiterhin als Feiertage/Sonntage zuschlagsberechtigt anzusehen sind und dann von 04:00 - 06:00 Uhr anschließend Nachtzuschlagsberechtigt.

b) ...dass für Nachtdienste von 0:00 - 04:00 den doppelten, also 40% Nachtzuschlag gelte.

Sowohl zu a) + b) konnte ich nicht wirklich erkennen, ob sie für den TVöD-K Pflege Gültigkeit haben oder eben nicht.

Mit freundlichen Grüßen
&
Bleibt gesund




Ipek

Vielen Dank für deine Antwort Spid, demnach ist a) & b) falsch.

Ist die Berechnung ebenfalls falsch - wenn ja wo liegt der Fehler?

Lg

Spid

Ich habe mich nicht zu a) oder b) eingelassen, sondern ausschließlich Deine beiden Fragen beantwortet.

Ipek

20:30 - 24:00 (3,5 Nettostunden) Sonntagszuschlagberechtigt + und von 0:00 - 06:30 (5,25 Nettostunden abzgl. Pause) Nachtzuschlagsberechtigt.
Zur Berechnung von Zeitzuschlägen wird das Stundenentgelt der Stufe 3 herangezogen: "18,82 €"
1.) 3,5 * 0,25 * 18,82 € = 16,47 €   2.) 5,25 * 0,20 * 18,82 € = 19,76  => Summe: 36,23 € Zuschlag.


Dann würde mich weiterhin die Aufklärung zur richtigen Berechnung der Zeitzuschläge interessieren.
Warum ist diese Rechnung inkorrekt?  ???
Ein vereinfachtes Beispiel könnte mir womöglich helfen..., danke.

Spid

Die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit schließen einander nicht aus, sondern stehen, wo sie zusammenfallen, nebeneinander zu.

Ipek

Hab vielen Dank Spid:)

Korrigiert sollte der Zeitzuschlag dann bei einem Nachtdienst (von 20:30 - 6:30 Uhr) der mit einem Sonntag / Feiertag zusammenfällt sein:

Sonntagszuschlag (25%): 20:30 - 0:00 Uhr --> 3,5 * 0,25 * 18,82 € = 16,47 €
Nachtzuschlag (20%): 21:00 - 6:00 Uhr (8,25h abzgl. Pause) --> 8,25 * 0,20 * 18,82 € = 31,05 €
= 47,52 €
_______________________________________________

Feiertagszuschlag (35%): 20:30 - 0:00 Uhr --> 3,5 * 0,35 * 18,82 € = 23,05 €
Nachtzuschlag (20%): 21:00 - 6:00 Uhr (8,25h abzgl. Pause) --> 8,25 * 0,20 * 18,82 € = 31,05 €
= 54,10 €

Liebe Grüße
&
Danke