Stellenwechsel - Probezeit unabdingbar oder nicht?

Begonnen von Eastwestgate, 13.01.2021 17:15

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Eastwestgate

Guten Abend,

ist eine 6-monatige Probezeit bei einem Stellenwechsel innerhalb des öD (nicht derselbe Arbeitgeber) unabdingbar oder nicht?
Und hat jemand Erfahrungen wie schnell man bei einer 7-monatigen Kündigungsfrist mit einem Aufhebungsvertrag "arbeiten" kann? Was wäre ein realistische Zeitspanne?

Viele Grüße




Spid

Ist das neue Arbeitsverhältnis ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?


Spid

Dann hat die Probezeit doch ohnehin keine Wirkung - weshalb sich deshalb mit dem neuen AG streiten?

Eastwestgate

Tut mir leid, ich stehe gerade auf dem Schlauch - wie meinst du das?

Spid

Die Probezeit hat in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen absolut keine Wirkung.

Lars73

Die Probezeit berührt nur die Kündigungsfrist.
Auch ohne Probezeit gilt in den ersten 6 Monaten nicht das Kündigungsschutzrecht. Der Arbeitgeber kann also vereinfacht kündigen. Wenn man dies verhindern will braucht es eine Vereinbarung dazu und nicht zur Probezeit.

Spid

Zitat von: Lars73 in 13.01.2021 17:29
Die Probezeit berührt nur die Kündigungsfrist.

In TVÖD/TV-L/TV-h aber auch nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen.

Eastwestgate

Alles klar, jetzt ist der Durchgang frei  ;) 
Danke.
Dieses Risiko hat dann wohl jeder, der einen Wechsel anstrebt.

Eine Frage habe ich noch: Welche Frist ist denn realistisch mit einem Aufhebungsvertrag, wenn man schneller als erst in sieben Monaten aus seinem alten Vertrag raus will?



Spid

Das dürfte bei den einzelnen AG höchst unterschiedlich sein - und bei großen AG auch bei unterschiedlichen Behörden auch nochmal unterschiedlich. Es wird welche geben, die überhaupt nicht bereit sind, einen zu schließen - und auch welche, die Dir direkt eine Briefmarke auf den Hintern kleben.

Eastwestgate

Ja, das ist höchst unterschiedlich.
Aber gibt es Erfahrungswerte?

Angenommen man bekommt keine Briefmarke verpaßt, dann muß man mit dem neuen AG eben die in diesem Fall vorgeschriebenen sieben Monate warten?



Lars73

Man muss nicht. Die nicht Einhaltung der Kündigungsfrist kann maximal Schadensersatz zur Folge haben. Aber das sehr selten. Allerdings sieht es nicht jeder neue Arbeitgeber gern, wenn Arbeitgeber Eigenverantwortlich die Kündigungsfrist beim vorherigen Arbeitgeber nicht einhalten. (Sie müssen ja mit dem gleichen rechnen. Soll auch welche geben die dann eine Kündigung in den ersten 6 Monaten vornehmen.)

Erfahrungswerte. Es gibt alles mögliche. Viele Arbeitgeber lassen Leute gehen. Bei uns gibt es quasi keine Probleme. Wer gehen will kann man in der Übergangszeit sowieso nur eingeschränkt gebrauchen. Hängt aber auch vom Einsatzbereich ab. Ein Intensivmediziner wird derzeitig kaum schnell wechseln können.

Eastwestgate

Dann gehe ich davon aus wenn eine Stelle mit Arbeitsbeginn idealerweise z.B. zum 31.1.21 ausgeschrieben ist, die ausschreibende Institution (öD) davon ausgeht, daß diese aller Wahrscheinlichkeit dann zum 1.7.21 besetzt sein wird immer mit der Option es könnte früher sein, muß es aber nicht.

Um einen für alle zufriedenstellenden Abgang zu haben ohne Briefmarke  ;) finde ich 6/7 Monate vollkommen angebracht.

Mir ging es darum zu erfahren was der AG prinzipiell erst einmal erwartet ab wann der neue AN zur Verfügung stehen kann gerade wenn dieser offensichtlich erst einmal unabkömmlich am alten Arbeitsplatz ist.

Wenn jemand nicht aus diversen Gründen aus einem anderen Arbeitsverhältnis kommt sieht das sicher wieder anders aus, das ist mir klar.

Mich beruhigt das und ich bedanke mich hier herzlich für Eure Antworten.

Schönen Abend.