Wechsel von TVöD VKA in AVR (Diakonie)

Begonnen von rbnsdrs, 18.01.2021 09:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

rbnsdrs

Hallo zusammen, leider habe ich in der Historie keinen passenden Beitrag gefunden. Aus diesem Grund schreib ich kurz einen Neuen :)

Ich werde zum 01.03.21 vom TVöD - VKA in den Diakonischen Tarifvertrag AVR wechseln. Arbeitgeberwechsel inkludiert.

Wie schaut das mit meinem Resturlaub / Urlaub aus dem Vorjahr aus, kann ich den kompletten Urlaub mit zum neuen Arbeitgeber nehmen? Oder darf nur der Urlaubsanspruch aus dem neuen Kalenderjahr mitgenommen werden?

Über Infos von Euch/Ihnen wäre ich sehr sehr dankbar

Gruß Rbn

Spid


rbnsdrs

Danke für die schnelle Antwort.. somit muss ich meinen kompletten Urlaub nehmen :( ?

Spid

Weder besteht eine solche Verpflichtung noch ließe sie sich aus meinen Ausführungen folgern.

Bestehende Urlausbansprüche sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.