Wechsel Tarifbeschäftiger ins Beamtenverhältnis

Begonnen von Elena1991, 18.01.2021 17:02

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Elena1991

Hallo,

ich hab jetzt viel gegooglet und gelesen und dachte ich frage mal in die Runde, ob jemand selbst Erfahrungen hat.

Ich habe meinen Verwaltungsfachwirten gemacht und bin im g.D. bei einer Kommune in NRW beschäftigt.

Besteht die Möglichkeit auch ohne einen Bachelor verbeamtet zu werden?

Gruß
Elena

Spid

Der trifft zu Beamtengedöns keine Regelung.

Wenn Du im g.D. beschäftigt bist, bist Du doch bereits Beamter.

bgler

Um dir wenigstens etwas helfen zu können Elena...:

Zitat von: Spid am 18.01.2021 17:04
Der trifft zu Beamtengedöns keine Regelung.

Das soll heißen, dass du das falsche Unterforum gewählt hast, weil der TVÖD keine Regelungen dazu enthält. Richtig wäre das entsprechende Unterforum für Beamtenthemen.

Zitat von: Spid am 18.01.2021 17:04
Wenn Du im g.D. beschäftigt bist, bist Du doch bereits Beamter.

Das soll darauf hinweisen, dass es bei Tarifbeschäftigten keinen gehobenen Dienst (und auch keinen einfachen, mittleren oder höheren) gibt.

Habe Geduld, die Frage wird dir sicher noch jemand (besser) beantworten können.

Organisator

Zitat von: Elena1991 am 18.01.2021 17:02
Hallo,

ich hab jetzt viel gegooglet und gelesen und dachte ich frage mal in die Runde, ob jemand selbst Erfahrungen hat.

Ich habe meinen Verwaltungsfachwirten gemacht und bin im g.D. bei einer Kommune in NRW beschäftigt.

Besteht die Möglichkeit auch ohne einen Bachelor verbeamtet zu werden?

Gruß
Elena

Google mal nach dem Bundesbeamtengesetz, der Bundeslaufbahnverordnung und den korrespondieren Landesregelungen. Dort sollten sich die Bildungsvoraussetzungen für die Laufbahnen finden lassen. Im gD z.B. der Bachelor oder ein vergleichbares Studium.

Schokobon

Sind das nicht Kernthemen, die man als Verwaltungsfachwirt beherrschen sollte?


Unknown

Zitat von: Elena1991 am 18.01.2021 17:02
Besteht die Möglichkeit auch ohne einen Bachelor verbeamtet zu werden?
Ja die Möglichkeit besteht, allerdings gehe mal davon aus, dass es nicht im gehobenen Dienst sein wird.