Kinderkranktage

Begonnen von SUElerin2020, 19.01.2021 13:09

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SUElerin2020

Hallo zusammen

Arbeite in einer Werkstatt für Behinderte Menschen, unser Vertrag ist angelehnt an den tvöd.
Ein Kollege erzählte mir das wir 4 Tage kinderkrank für lau haben das heißt ohne Krankmeldung und Abzug der Kohle! Stimmt das?
Ich mache das immer über ne Au vom Kinderarzt. Habe ich was verpasst?

Spid


123456

Was ist denn das für eine Gossensprache?!

Isie

Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

SUElerin2020

Zitat von: 123456 in 19.01.2021 13:17
Was ist denn das für eine Gossensprache?!

Bitte?

SUElerin2020

Zitat von: Isie in 19.01.2021 13:19
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

Das bedeutet nun genau was?

123456

Zitat von: SUElerin2020 in 19.01.2021 13:44
Zitat von: Isie in 19.01.2021 13:19
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

Das bedeutet nun genau was?

Soll ich dir ne Zeichnung machen?

SUElerin2020

Das ist nicht nötig. Eine kurze Erklärung wäre hilfreicher

Lars73

Kein Anspruch auf die 4 Tage wenn Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht. Daneben braucht es auch dafür einen Nachweis zur Notwendigkeit.

SUElerin2020


was_guckst_du

Zitat von: SUElerin2020 in 19.01.2021 13:44
Zitat von: Isie in 19.01.2021 13:19
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

Das bedeutet nun genau was?

...nix für lau :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MH

Uns wurde immer durch die Blume gesagt, dass es einfacher ist, sich selbst einfach krank zu melden, anstat "krank Kind:  Scheinbar hat das irgendwas mit der Lohnabrechnung zu tun.
Sprich: Das man da Geld wg. "krank Kind" nachträglich "einfordern" müsste und dies ein größere Aufwand wäre .. Ist das korrekt?
Jedenfalls kenne ich ein paar Muttis und auch Väter, die das so "leben".

Lars73

Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.

Tashibo

Zitat von: Lars73 in 19.01.2021 16:10
Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.

Bei uns wurde/wird das auch von den jeweiligen Personalsachbearbeitern, den Kollegen und Kolleginnen geraten. Gerade wenn es sich nur um jeweils einen Tag gehandelt hat. Macht es für die Damen und Herren einfacher...

Sobald aber jemand mal was sagen würden, wären grad die Personalsachbearbeiter die die sich an nichts mehr erinnern können.

MH

Zitat von: Lars73 in 19.01.2021 16:10

Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.

... Interessant. Dadurch bekommt man weniger Gehalt? Das erklärt nun alles.. Ich habe mich immer schon gefragt, was das "Problem" ist, da ja extra "Kind Krank" Tage zur Verfügung stehen.