Zu Mitte des Monats kündigen?

Begonnen von euterchen, 20.01.2021 14:09

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euterchen

Hallo,

wenn man weniger als ein Jahr und außerhalb der Probezeit i. R. d. VKA angestellt ist, kann man doch spätestens am 3.2. zum 28.2. kündigen, oder!?

Ist am 3.3. auch eine Kündigung zum 14.3. möglich?

Danke.

Gruß

Saggse

Kündigungsfrist ist 1 Monat zum Monatsende. Eine Kündigung zum 14.3. sollte bis zum 28.1. möglich sein.

Spid

Sofern es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, lautet die Antwort auf beide Fragen ,,nein". Eine fristgerechte Kündigung zum 14.03. ist nicht möglich.

euterchen

Die Anstellung ist befristet.

Spid

Auch dann nicht. Der Februar ist ein kurzer Monat, dessen Dauer der der Kündigungsfrist von 4 Wochen entspricht. Die Kündigung muß am 30.01. zugegangen sein, um fristgerecht zum Ablauf des 28.02. zu kündigen.

euterchen


Lars73

Denkbar ist ggf. ein Aufhebungsvertrag zum gewünschten Zeitraum.

Carnie

Aber die Kündigungsfristen stellen doch nur ein Minimum dar oder ? Als wenn ich jetzt bereits zum 31.12.2022 kündige und das meinem Arbeitgeber so mitteile könnte er es akzeptieren und mein Arbeitsverhältnis endet zu diesem Zeitpunkt?

Texter

Ja, aber nur weil der 31.12. der Schluss eines Kalendervierteljahres ist. Eine Kündigung zum 30.12.2022 wäre nicht tarifkonform.

Saggse

Zitat von: Texter in 21.01.2021 07:35
Ja, aber nur weil der 31.12. der Schluss eines Kalendervierteljahres ist. Eine Kündigung zum 30.12.2022 wäre nicht tarifkonform.
Der Tarifvertrag schreibt nur vor, bis zu welchem Termin frühestens gekündigt werden kann. Jeder spätere Termin wäre also möglich - selbstverständlich auch der 30.12.2022.

Lars73

Laut Tarifvertrag darf nur zu bestimmten Tagen gekündigt werden.

Spid

Eben, zum Monatsschluß oder zum Quartalsende, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.

dahofa

Zitat von: Spid in 20.01.2021 15:09
Auch dann nicht. Der Februar ist ein kurzer Monat, dessen Dauer der der Kündigungsfrist von 4 Wochen entspricht. Die Kündigung muß am 30.01. zugegangen sein, um fristgerecht zum Ablauf des 28.02. zu kündigen.

Würde hier nicht der 31.1. ausreichen (bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen)?

Spid

Nein, da es ein Sonntag ist.

Weltraumpräsident

Und § 193 BGB vorliegend keine Anwendung findet. Anwendung fände er z. B. zum Anheizen des Ofens, wenn man ihn sodann in Papierform zur Hand hätte.