Anrechnung Erfahrungsstufe bei Arbeitgeberwechsel im TVÖD

Begonnen von Vincentz, 23.01.2021 21:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Vincentz

Guten Abend zusammen,

muss bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Tarifgebietes des TVÖD die erworbene Erfahrungsstufe (aktuell P12/5) vom neuen Arbeitgeber berücksichtigt werden oder kann dieser eine niedrigere Erfahrungsstufe ansetzen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mfg

Spid

Im TVÖD gibt es keine Erfahrungsstufen. Es gibt lediglich Stufen der Entgelttabelle. Diese bilden keine Erfahrung ab.

Letzteres.

Vincentz

D.h., dass ich meine Stufe 5 verlieren könnte und in eine niedrige Stufe innerhalb der Entgeltgruppe eingruppiert werden könnte?

Spid

Selbstverständlich. Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1 bzw. bei mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung Stufe 2 bzw. bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung Stufe 3. Die Übernahme der Stufe und/oder die Berücksichtigung weiterer förderlicher Zeiten ist jedoch möglich. Deswegen nennt man es Vertragsverhandlungen: Du mußt Dich nicht auf eine niedrigere Stufe einlassen.

Vincentz