Anspruch Sonderurlaub im ÖD

Begonnen von Farbenschön, 25.01.2021 15:06

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Farbenschön

Ich bin für meine Arbeitsstelle im ÖD in ein anderes Bundesland gezogen habe laut §29 TVöD Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub. Nun habe ich die Mietwohnung in meiner alten Heimat gekündigt, werde mich demnächst ummelden und wollte bei der Personalverwaltung (die für die Zeiterfassung zuständig ist) den Tag Sonderurlaub beantragen. Zur Antwort bekam ich, dass mir dieser Tag nicht zusteht, weil das nicht zu Beginn meiner Tätigkeit schriftlich festgelegt wurde.

Was soll das denn? Das kann doch nicht sein. Soll ich den Personalrat einschalten?

Spid

§29 TVÖD regelt keinen Sonderurlaub, Sonderurlaub ist in §28 TVÖD geregelt.

Isie

@Farbenschön: Dabei handelt es sich nicht um Sonderurlaub, sondern um Arbeitsbefreiung. Für einen Umzug steht ein Tag Arbeitsbefreiung zu, wenn der Umzug aus dienstlichen oder betrieblichem Grund erfolgte. Diese Voraussetzung halte ich nicht für erfüllt.

Farbenschön

Der Umzug erfolgt ausschließlich aus dienstlichem/betrieblichem Grund. Nur wegen diesem Arbeitsplatz habe ich meine Heimat verlassen. Also müsste mir dieser Tag Arbeitsbefreiung schon zustehen.

Lars73

Wie erfolgte denn der Umzug? An einem Arbeitstag und wurde dafür Arbeitsbefreiung beantragt?

BStromberg

Zitat von: Farbenschön am 25.01.2021 15:39
Der Umzug erfolgt ausschließlich aus dienstlichem/betrieblichem Grund. Nur wegen diesem Arbeitsplatz habe ich meine Heimat verlassen. Also müsste mir dieser Tag Arbeitsbefreiung schon zustehen.

Sehe ich eigentlich anders.

Wohnsitznahme ist - so auch hier - regelmäßig Privatvergnügen, solange der AG/Dienstherr z.B. nicht anordnet, in näherer Umgebung der Arbeitsstätte zu residieren (z.B. bei Rufbereitschaften mit Zeitvorgaben für Präsenzerscheinen etc.).

Ich würde keinen Tag bezahlte Freistellung gewähren, da es kausal an der dienstlichen Veranlassung des Umzugsgrunds mangelt.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

fragmalnach

Du hast dich entschieden bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten und der soll dir nun einen Tag Freistellung gewähren weil du dafür umziehen willst?

Besser als mit einer Debatte über sowas kann so ein neues Arbeitsverhältnis gar nicht beginnen...

Glückwunsch an den Arbeitgeber.

Spid

Inwiefern wäre ein AG-Wechsel Bestandteil der Sachverhaltsschilderung?

Isie

Zwar nicht der Sachverhaltsschilderung, jedenfalls nicht zwingend, aber des Sachverhalts laut anderer Threads der TE.

Spid


Isie

Da es ein anderer Arbeitgeber ist, halte ich die tarifliche Voraussetzung für eine Arbeitsbefreiung nicht für erfüllt.

Spid

Inwiefern wäre ein AG-Wechsel im Sachverhalt gegenständlich?

Isie

Falls du damit meinst, dass ein in der Sachverhaltschilderung nicht ausdrücklich genannter Arbeitgeberwechsel nicht existent ist, ist das deine Meinung. Diese Meinung teile ich nicht.

Spid

Es ist unbeachtlich, was Du teilst. Was nicht geschildert wurde, ist im Sachverhalt auch nicht zu berücksichtigen.

Wdd3

@Farbenschön, hast du deinen Arbeitsplatz gewechselt oder war der aktuelle AG derselbe wie der bei dem du in einem anderen BL beschäftigt gewesen bist?
Bist du auf Anweisung deines AG umgezogen?