Anspruch Sonderurlaub im ÖD

Begonnen von Farbenschön, 25.01.2021 15:06

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Isie

@Spid: Da es sich nicht um eine von dir zu bewertende Klausur handelt, ist deine Meinung zur Vollständigkeit der  Sachverhaltsschilderung unbeachtlich.
Wie sich aus anderen Threads der TE ergibt, handelt es sich um einen Arbeitgeberwechsel. Die TE hat offensichtlich versäumt, mit dem neuen Arbeitgeber auszuhandeln, dass ihr für den Umzug Arbeitsbefreiung gewährt wird. Dumm gelaufen.

Spid

Zitat von: Wdd3 in 26.01.2021 15:32
@Farbenschön, hast du deinen Arbeitsplatz gewechselt oder war der aktuelle AG derselbe wie der bei dem du in einem anderen BL beschäftigt gewesen bist?
Bist du auf Anweisung deines AG umgezogen?

Ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist doch auch beim selben AG möglich.

Spid

Zitat von: Isie in 26.01.2021 15:40
@Spid: Da es sich nicht um eine von dir zu bewertende Klausur handelt, ist deine Meinung zur Vollständigkeit der  Sachverhaltsschilderung unbeachtlich.
Wie sich aus anderen Threads der TE ergibt, handelt es sich um einen Arbeitgeberwechsel. Die TE hat offensichtlich versäumt, mit dem neuen Arbeitgeber auszuhandeln, dass ihr für den Umzug Arbeitsbefreiung gewährt wird. Dumm gelaufen.

Da überhaupt nicht feststeht, daß ein AG-Wechsel im Sachverhalt stattgefunden hat, ist daran überhaupt nichts offensichtlich. Ich habe auch keine Meinung zur Vollständigkeit der Sachverhaltsschilderung. Ich nehme sie so, wie sie gegeben worden ist. Daraus läßt sich kein AG-Wechsel ableiten. Unzureichende Schilderungen gehen zu Lasten dessen, der bei der Schilderung versagt hat.

Weltraumpräsident

Zitat von: Spid in 26.01.2021 15:41
Zitat von: Wdd3 in 26.01.2021 15:32
@Farbenschön, hast du deinen Arbeitsplatz gewechselt oder war der aktuelle AG derselbe wie der bei dem du in einem anderen BL beschäftigt gewesen bist?
Bist du auf Anweisung deines AG umgezogen?
Ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist doch auch beim selben AG möglich.
Ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist auch im selben Büro möglich.

Spid

Durchaus - aber eher unwahrscheinlich, wenn man wegen des Wechsels in ein anderes Bundesland gezogen ist.

Isie

Und damit ist ebenfalls unwahrscheinlich, dass es sich um denselben Arbeitgeber handelt.

Lars73

Woraus ergibt sich, dass bei einen Umzug anlässlich der Einstellung kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht? Ich halte die Formulierung für sehr offen.

Organisator

Das Problem ist eher, dass der Sachverhalt viele Fragen offenlässt. z.B. auch, ob es sich um eine Einstellung handelt. Die TE könnte hier für Aufklärung sorgen.

Spid

Zitat von: Isie in 26.01.2021 16:19
Und damit ist ebenfalls unwahrscheinlich, dass es sich um denselben Arbeitgeber handelt.
Inwiefern? Es gibt unzählige TVÖD-Anwender, die in mehreren Ländern Arbeitsplätze unterhalten - neben solchen, die das nicht tun, die aber aufgrund ihrer Lage und Ausdehnung einen Umzug in ein anderes Bundesland sinnvoll erscheinen lassen können.

Weltraumpräsident

Zitat von: Organisator in 26.01.2021 16:25
Das Problem ist eher, dass der Sachverhalt viele Fragen offenlässt. z.B. auch, ob es sich um eine Einstellung handelt. Die TE könnte hier für Aufklärung sorgen.
Das wäre m. E. zu sehr zielführend.

Spid

Zitat von: Lars73 in 26.01.2021 16:23
Woraus ergibt sich, dass bei einen Umzug anlässlich der Einstellung kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht? Ich halte die Formulierung für sehr offen.

Dazu fehlt es doch an dienstlichen oder betrieblichen Gründen.

Isie

Es kommen nicht alle TVöD-Anwender in Betracht, sondern lediglich Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, siehe Sachverhaltsschilderung. Damit verbliebe im wesentlichen nur der Bund.

Spid

Oder öffentlich-rechtliche Stiftungen. Oder sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Oder länderübergreifende Kommunalverbände in entsprechender Rechtsform - wie die Euregio. Oder kommunale AG mit Hauptstadtvertretung. Oder große Landkreise, deren eine Dependance besser aus dem Nachbarland erreicht werden kann. Oder, oder, oder.

Weltraumpräsident

Zitat von: Farbenschön in 25.01.2021 15:06[...]
Was soll das denn? Das kann doch nicht sein. Soll ich den Personalrat einschalten?
Vorschlag: Da holen wir die Polizei.

Isie

Zitat von: Spid in 26.01.2021 16:39
Oder öffentlich-rechtliche Stiftungen. Oder sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Oder länderübergreifende Kommunalverbände in entsprechender Rechtsform - wie die Euregio. Oder kommunale AG mit Hauptstadtvertretung. Oder große Landkreise, deren eine Dependance besser aus dem Nachbarland erreicht werden kann. Oder, oder, oder.

Also liegt die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um denselben Arbeitgeber handelt, bei geschätzt 5%?