35 Prozent Migrantenquote in Berlin

Begonnen von JC83, 18.01.2021 11:22

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RsQ

Zitat von: WasDennNun am 26.01.2021 10:25
Zitat von: RsQ am 26.01.2021 10:15
Zitat von: mj23 am 26.01.2021 10:05
Egal wie die individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften sind, im Ergebnis müssen beide Geschlechter gleich vertreten sein.
... die aktuelle (sog.) Gleichstellung läuft dem aber zuwider, indem maximale Frauenförderung betrieben wird.
Ich kenne es nur so, dass bei gleicher Eignung die Frau bevorzugt wird und nicht dass die Frau genommen wird, weil sie sich beworben hat.

Dagegen wäre ja nichts einzuwenden, wenn es auf echte Gleichstellung (also ca. 50/50) orientiert. Meine (wiederholte) Erfahrung ist aber, dass bei (mutmaßlich) gleicher Eignung immer die Frau genommen wird. Selbst dann, wenn das den Frauenanteil eines Teams/einer Abteilung/... auf 100% setzt. Und das sollte m. E. nicht sein.

WasDennNun

Zitat von: RsQ am 26.01.2021 10:37Und das sollte m. E. nicht sein.
Richtig, dass sollte niht sein, wird aber auch von niemanden gefordert, dass dem so wäre.
Es gibt inzwischen auch Bereiche, da werden bei gleiche Eignung Männer bevorzugt

MalZu

Zitat von: WasDennNun am 26.01.2021 11:55
Zitat von: RsQ am 26.01.2021 10:37Und das sollte m. E. nicht sein.
Richtig, dass sollte niht sein, wird aber auch von niemanden gefordert, dass dem so wäre.
Es gibt inzwischen auch Bereiche, da werden bei gleiche Eignung Männer bevorzugt

Wegen einer Männer-Quote? Oder um den Stellenanforderungen / Tätikeitsmerkmalen zielführend  gerecht zu werden?

yamato

https://www.welt.de/politik/deutschland/article225114745/Berliner-Innensenator-Geisel-haelt-Migrantenquote-fuer-verfassungswidrig.html

Der Innensenator teilt meine Meinung zur Verfassungswidrigkeit der Migrantenquote
Damit hat der Wahlkampf zur AGH Wahl wohl in Berlin begonnen

Alphonso

Zitat von: yamato am 27.01.2021 09:47
https://www.welt.de/politik/deutschland/article225114745/Berliner-Innensenator-Geisel-haelt-Migrantenquote-fuer-verfassungswidrig.html

Der Innensenator teilt meine Meinung zur Verfassungswidrigkeit der Migrantenquote
Damit hat der Wahlkampf zur AGH Wahl wohl in Berlin begonnen

Seine Begründung würde im Endeffekt doch auch eine Verfassungswidrigkeit einer Frauenquote oder Quote generell nach dem im GG angemerkten Eigenschaften bedeuten... Migrationshintergrund = Herkunft/Abstammung/Sprache/Rasse..., Frau(weiblich in den meisten Fällen) = Geschlecht. Kann also seiner Aussage nicht ganz folgen und ist für mich unlogisch.

FGL

Zitat von: Alphonso am 27.01.2021 12:17
Seine Begründung würde im Endeffekt doch auch eine Verfassungswidrigkeit einer Frauenquote oder Quote generell nach dem im GG angemerkten Eigenschaften bedeuten... Migrationshintergrund = Herkunft/Abstammung/Sprache/Rasse..., Frau(weiblich in den meisten Fällen) = Geschlecht. Kann also seiner Aussage nicht ganz folgen und ist für mich unlogisch.
Weil Du dabei nicht bedenkst, dass die Frauenquote als Maßnahme zur "Durchsetzung der Gleichberechtigung" ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG haben kann. Eine verfassungsrechtliche Entsprechung gibt es nicht für Leute, die - oder deren Eltern - sich über die Grenze geschleppt haben.

Landsknecht

Zitat von: FGL am 27.01.2021 12:26
Weil Du dabei nicht bedenkst, dass die Frauenquote als Maßnahme zur "Durchsetzung der Gleichberechtigung" ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG haben kann. Eine verfassungsrechtliche Entsprechung gibt es nicht für Leute, die - oder deren Eltern - sich über die Grenze geschleppt haben.

Oder deren Eltern in den 60er und 70ern händeringend von uns als Arbeitskräfte über die Grenze gelockt wurden und teils in der 2. Generation bei uns leben 8)

RsQ

Wenn man die möglichen Quoten (35% Migranten, 50% Frauen, ...) aufaddiert, schrumpft der Arbeitsmarkt für "biodeutsche Männer" ja ziemlich zusammen ...  :-[


Bastel

Migranten können auch weiblich sein ::)

RsQ

Ja, klar. Aber gleich danach kämen ja erstmal "biodeutsche Frauen" zum Zuge ...

was_guckst_du

...man muss aufpassen, dass man eigenes Unvermögen nicht auf andere projeziert... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

Zitat von: RsQ am 27.01.2021 12:59
Ja, klar. Aber gleich danach kämen ja erstmal "biodeutsche Frauen" zum Zuge ...

Warum? Wenn ich 100 Arbeitsplätze habe, stelle ich 35 Migrantinen ein, 15 "biodeutsche Frauen" und 50 "biodeutsche" Männer. Wo ist das Problem?

Bob Kelso

Zitat von: Bastel am 27.01.2021 13:15
Zitat von: RsQ am 27.01.2021 12:59
Ja, klar. Aber gleich danach kämen ja erstmal "biodeutsche Frauen" zum Zuge ...

Warum? Wenn ich 100 Arbeitsplätze habe, stelle ich 35 Migrantinen ein, 15 "biodeutsche Frauen" und 50 "biodeutsche" Männer. Wo ist das Problem?

Problem: Quote und nicht die Erfordernisse, welche sich aus der Stelle heraus ableiten lassen. 
Wir würden nach den Erfordernissen der zu erbringenden Tätigkeit anstellen. Wir würden uns an  der Qualifikation der Bewerber ausrichten und nicht nach einem " Hintergrund" .

Alphonso

Zitat von: FGL am 27.01.2021 12:26
Zitat von: Alphonso am 27.01.2021 12:17
Seine Begründung würde im Endeffekt doch auch eine Verfassungswidrigkeit einer Frauenquote oder Quote generell nach dem im GG angemerkten Eigenschaften bedeuten... Migrationshintergrund = Herkunft/Abstammung/Sprache/Rasse..., Frau(weiblich in den meisten Fällen) = Geschlecht. Kann also seiner Aussage nicht ganz folgen und ist für mich unlogisch.
Weil Du dabei nicht bedenkst, dass die Frauenquote als Maßnahme zur "Durchsetzung der Gleichberechtigung" ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG haben kann. Eine verfassungsrechtliche Entsprechung gibt es nicht für Leute, die - oder deren Eltern - sich über die Grenze geschleppt haben.

Das bedeutet doch im Endeffekt wieder eine Durchmischung von Begrifflichkeiten. Ist das gewünscht und gewollt und absichtlich gemacht? Gleichberechtigung nach GG ist faktisch geschaffen in Deutschland. Wenn nicht, möge man mir dies bitte darlegen, in welchen Bereichen explizit Frauen (oder Menschen, die sich so fühlen) von Gesetzeswegen benachteiligt sind.
Eine 50 %-irgendwas-Quote führt höchstens zur Gleichstellung, welche in ihrer Sache an sich direkt Ungleichberechtigung gegenüber jenen Menschen erzeugt, die nicht zur Quotenregelung zählen. Es ist mir unerklärlich, wie gerade eher linkslastige Länder solche zutiefst diskriminierenden Entscheidungen treffen, um eine spezielle Gruppe zu bevorteilen und den gesamten Rest in vollem Bewusstsein außer Acht lassen. Das ist so ein Paradoxon, was ich nie verstehen werde. Neben den abstrusen Quotenregelungen, sind hier die Regeln zu der Besetzung von Stellen von Gleichstellungsbeauftragten und Frauenbeauftragten ebenso schauerlich und erinnern eher an das Mittelalter, als an eine aufgeklärte Gesellschaft.

FGL

Zitat von: Alphonso am 27.01.2021 16:13
Das bedeutet doch im Endeffekt wieder eine Durchmischung von Begrifflichkeiten. Ist das gewünscht und gewollt und absichtlich gemacht?
Ja. Der Sojastammtisch geht davon aus, dass gleiche Rechte auch gleiche Ergebnisse hervorbringen. Wenn zwei gleichberechtigte Gruppen ungleiche Ergebnisse erzielen, liegt zwangsläufig strukturelle Benachteiligung als Erklärung auf dem Tisch.

Zitat von: Alphonso am 27.01.2021 16:13
Es ist mir unerklärlich, wie gerade eher linkslastige Länder solche zutiefst diskriminierenden Entscheidungen treffen, um eine spezielle Gruppe zu bevorteilen und den gesamten Rest in vollem Bewusstsein außer Acht lassen.
Den Outcome weitgehend unabhängig von der Leistung machen zu wollen ist doch ein ur-linkes Anliegen.