Stufenvorweggewährung erst ab Erfahrungsstufe 3 möglich?

Begonnen von Opossum, 19.01.2021 23:59

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Oli80

Zitat von: WasDennNun in 02.02.2021 17:08
Zitat von: Oli80 in 02.02.2021 16:31
Zitat von: WasDennNun in 02.02.2021 16:10
Genau.

Wann wurde dir dauerhaft diese Zulage gewährt, in welcher Stufe warst du da, wann bist du in die nächste Stufe gekommen und was bekommst und bekamst du an Zulage.

Gewährung im November 2019 - rückwirkend zum 1. Oktober 2019; Bis dahin in E11 Stufe2; Normaler Stufenaufstieg im September 2020 - bis dahin Entgelt nach S4; Seit September 2020 keine Erhöhung des Entgeltes
Klingt nach:
Sie erhalten eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen ihrem aktuellem Entgeltes und der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe.
Und nicht nach: Sie bekommen eine Zulage in höhe der Differenz zu der nächst höheren Entgeltstufe.

Danke, ich werde noch mal das Gespräch suchen - mal schauen was sie sagen...  ::)

WasDennNun

Zitat von: Oli80 in 03.02.2021 07:14
Danke, ich werde noch mal das Gespräch suchen - mal schauen was sie sagen...  ::)
Vielleicht sagen sie auch lapidar: Wir haben entschieden diese Zulage, so wie sie sie bekommen haben, zu zahlen.
Wir können sie ja jederzeit komplett streichen, wenn es ihnen nicht gefällt. 8)
Diese Zulage ist stets widerruflich!

Spid

Aber nicht rückwirkend, bis zum Widerruf ist die gegebene Zusage verbindlich.

WasDennNun

Bedarf der Wideruf der Schriftform?
Reicht der geänderte Gehaltszettel nicht als Mitteilung?

Spid

Ein Formerfordernis besteht nicht, da es sich ja um keine Vereinbarung handelt. Dennoch bedarf es für einen Widerruf mehr als das bloße Einstellen der Zahlung - schließlich regelt der TV-L die Widerruflichkeit und nicht die Einstellbarkeit. Die Zulage muß also widerrufen werden, bevor der Anspruch darauf erlischt und die Zahlung eingestellt werden darf.

WasDennNun

Also reicht die Vorab zugestellte Lohnabrechnung, in der die Zulage gestrichen wurde aus, als Widerruf?

Spid


WasDennNun

Also muss ein Formloser Brief mit dem Hinweis, dass die Zulage gestrichen bzw. geändert wird, zugestellt werden.

Spid

Ein singendes Telegramm oder eine andere mündliche Mitteilung genügte auch. Maßgeblich ist die Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung entsprechenden Inhalts - eine Formvorschrift gibt es dazu nicht.