Blockade durch den Personalrat für Teilnahme am AL II

Begonnen von quereinsteiger91, 03.02.2021 09:06

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quereinsteiger91

Hallo zusammen,

folgende Problematik:

Unsere Behörde schreibt jedes Jahr Stellen zur Teilnahme am AL II aus.
Laut Stellenausschreibung wird als Qualifikation eine abgeschlossene Ausbildung zum VFA
oder die erfolgreiche Teilnahme am AL I vorausgesetzt.

Da bei uns jedoch auch immer mehr Quereinsteiger beschäftigt sind, ist die Personalabteilung gewillt die
Ausschreibung zum AL II auch für Quereinsteiger zu öffnen. Dadurch hätten alle TB bei uns die Chance sich zu bewerben und die Auswahlentscheidung würde anhand der geltenden Beurteilungsrichtlinien getroffen.

Die Leiterin der Personalabteilung hat mir nun jedoch mitgeteilt, dass eine Öffnung erstmal nicht möglich ist, da der Personalrat dies nicht möchte. Ob und wann sich dies ändert, steht in den Sternen. Als Begründung wird der Schutz der VFA und Teilnehmer des AL I angegeben.

Ist die Entscheidung des Personalrats rechtens?

Ich dachte immer der Personalrat setzt sich für die Belange aller Mitarbeiter ein?

Freue mich über eure Einschätzungen.

Spid

Wo käme dem PR denn ein Recht auf Mitbestimmung bei Stellenausschreibungen zu?

was_guckst_du

...hier sind wohl interne Ausschreibungen gemeint bei evtl. Vorhandensein einer Dienstvereinbarung "Aufstieg", die ggfls geändert werden müsste und dort der PR nicht "mitspielt"...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

Um den Sachverhalt beurteilen zu können müsste man die Maßnahme kenne die die Dienststelle dem PR vorgelegt hat. Daneben spielt dann ggf. noch das anzuwendende Personalvertretungsrecht eine Rolle.

Spid

Zitat von: was_guckst_du in 03.02.2021 09:13
...hier sind wohl interne Ausschreibungen gemeint bei evtl. Vorhandensein einer Dienstvereinbarung "Aufstieg", die ggfls geändert werden müsste und dort der PR nicht "mitspielt"...
Dann schreibt man die Stellen einfach so aus und der Anspruch auf die alsbaldige Lehrgangsbeschickung ist eh ein tariflicher. Man könnte auch einfach die Vereinbarung kündigen, braucht man nicht.

was_guckst_du

...oft ist aber auch die Antwort "der PR will nicht" eine gern genommene Ausrede der Personalabteilung... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

quereinsteiger91

Ja, es geht um eine interne Stellenausschreibung.

Ob und welche Dienstvereinbarung da geschlossen ist kann ich leider nicht sagen, darauf habe ich meines Wissens nach keinen Zugriff.

Laut meinem Personalsachbearbeiter läuft es so, dass anhand der Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen wird, diese dann vom Personalrat gesichtet und im Normalfall bestätigt und im Anschluss durch die Behördenleitung freigegeben wird.

Das Problem ist aber halt die Ausschreibung, die Quereinsteiger (mit Ausbildung und/oder Studium) komplett außen vorlässt. Dadurch können solche Bewerbungen überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Der Personalratsvorsitzende wollte mir lediglich sagen, dass eine Öffnung vorerst nicht geplant ist, da es trotz vieler Quereinsteiger noch genug VFA und AL I Absolventen gibt im Haus gibt und die alten Strukturen bestehen bleiben.

In meinem konkreten Fall ist es halt besonders ärgerlich, da ich zwar kein VFA bin, aber auf einer VFA-Stelle sitze.
Hinzu kommt, dass eine Teilnahme am AL I laut Personalabteilung nicht befürwortet wird.

Organisator

Zitat von: quereinsteiger91 in 03.02.2021 09:43
Ob und welche Dienstvereinbarung da geschlossen ist kann ich leider nicht sagen, darauf habe ich meines Wissens nach keinen Zugriff.

Da eine Dienstvereinbarung auch dich betrifft spricht nichts gegen einen Zugriff durch dich. Der PR bzw. die Personalstelle kann da weiterhelfen.

Der Blick in eine solche Dienstvereinbarung ist auch notwendig um beurteilen zu können, ob die Aussage der Personalstelle zutreffend ist.

Lars73

Grundsätzlich sind Dienstvereinbarungen in der jeweiligen Behörde bekannt zu machen.

Wenn der Arbeitgeber in der Ausschreibung den AL1 verlangt ist dies halt so. Das ist dann aber keine Verantwortung des PR.

Schokobon

Es steht dir frei den AL 2 aus freien Stücken abzulegen. Den AG brauchst du dazu nicht.

Organisator

Zitat von: Lars73 in 03.02.2021 09:49
Wenn der Arbeitgeber in der Ausschreibung den AL1 verlangt ist dies halt so. Das ist dann aber keine Verantwortung des PR.

Der geschilderte Sachverhalt war ja nicht, dass die Dienststelle eine Öffnung nicht möchte, sondern wegen des PR nicht darf. Daher stellt sich die Frage nach einer Regelung dazu.

Lars73

Für mich ist nach der bisherigen Schilderung völlig unklar ob der Arbeitgeber sich wirklich bemüht die Situation zu verändern und was für einer Vorlage der PR abgelehnt hat. Ich habe das Gefühl auch der Arbeitgeber will nicht richtig die Sache voranbringen. Wie schon von Spid angedeutet gäbe es diverse Wege der Umsetzung die nicht im Einflussbereiches des PR sind.

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 03.02.2021 09:52
Zitat von: Lars73 in 03.02.2021 09:49
Wenn der Arbeitgeber in der Ausschreibung den AL1 verlangt ist dies halt so. Das ist dann aber keine Verantwortung des PR.

Der geschilderte Sachverhalt war ja nicht, dass die Dienststelle eine Öffnung nicht möchte, sondern wegen des PR nicht darf. Daher stellt sich die Frage nach einer Regelung dazu.
Ich bezweifle allerdings, dass das der Sachverhalt ist.
Ich denke eher, dass die Dienststelle es nicht gegen den Willen des PR machen will (wg. dem vertrauensvollen Zusammenarbeitsgedöns) aber dürfte und damit zu Recht den PR den Schwarzen Peter zu schiebt.

quereinsteiger91

Zitat von: Schokobon in 03.02.2021 09:51
Es steht dir frei den AL 2 aus freien Stücken abzulegen. Den AG brauchst du dazu nicht.

in meinem Fall nicht möglich, das das nächstgelegene Studieninstitut nur Anmeldungen über Arbeitgeber akzeptiert und letztendlich auch keine Freistellung für den Unterricht vom AG genehmigt würde ...

ich nehme also mit, dass der AG sich in einem solchen Fall, sofern er es wollen würde, gegen den PR durchsetzten könnte und es nicht an Vorschriften, sondern an der dadurch bröckelnden Harmonie zwischen PR und AG liegen wird?

Habt ihr noch Tipps, die ich in einem Gespräch mit der Personalabteilung berücksichtigen könnte?

Landsknecht

[quoteIn meinem konkreten Fall ist es halt besonders ärgerlich, da ich zwar kein VFA bin, aber auf einer VFA-Stelle sitze.
Hinzu kommt, dass eine Teilnahme am AL I laut Personalabteilung nicht befürwortet wird.][/quote]

Das ist doch der Knackpunkt, oder? Bei uns ist der Weg zum ALII entweder ALI abgeschlossen oder VFA. Oder bringt der ALI für deine Stelle nichts, wie ist denn die Eingruppierung?