Reisekosten

Begonnen von personallife, 03.02.2021 13:05

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personallife

Hallo zusammen,

gibt es eine Regelung in Bayern, die besagt dass Dienstreisen mit dem Zug getätigt werden müssen?

Lars73

Es wir deine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen in den verschiedenen Behörden des Landes und der Kommunen geben. Dabei kann es auch Vorgaben zur Wahl der möglichen Verkehrsmittel geben. Fraglich wäre eine Vorgabe nach Australien mit dem Zug zu reisen.

personallife

Falls hier jemand im Forum rumschwirrt, der sich mit dem Bayerischen Recht ein wenig auskennt und eine Verordnung/ Gesetz hierzu kennt würde ich mich über eine Info freuen.

Organisator

Na wie Lars schon schreibt kann es eine solche Regelung nicht geben! Die Behörden regeln das selbst, wobei eine Regelung, dass der Zug genommen werden muss auch gar nicht existieren kann.

Spid

Selbstverständlich kann ein AG derlei festlegen.

Organisator

Abgesehen, dass es völliger Quatsch wäre, ist es auch ein Verstoß gegen die Haushaltsregelungen, die das wirtschaftlichste Reisemittel fordern.

Spid

Wenn man an solche gebunden ist... berührt das das Binnenverhältnis AG-AN immer noch nicht.

Organisator

Also eine Festlegung, dass Dienstreisen mit dem Zug durchgeführt werden müssen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, da es jeder Lebensrealität widerspricht. Auch wenn es theoretisch möglich sein mag hätte es praktisch keinen Wert.

Spid

Es gibt tatsächlich AG, die so verfahren, weil es dem Wertegefüge, nach dem der AG sich ausrichtet, entspricht.

Organisator

Kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn beispielsweise die Dienstreise mit dem Bus nur halb so lang dauert und nur die Hälfte kostet, warum sollte man die Mitarbeiter in den Zug zwingen.
Wenn kein Bahnhof in der Nähe ist, wie soll man da hinkommen? Laufen? Kilometerweit?
Wenn eine Auslandsdienstreise in die USA angeordnet wird fährt dort kein Zug hin.
usw.

Den Vorrang auf den ÖPNV zu legen, wenn dies ein ähnlich gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis verspricht wäre da eher denkbar als sich auf ein Verkehrsmittel festzulegen.

Spid

Neben dem Umstand, daß die Festlegung, Dienstreisen mit dem Zug durchzuführen, nicht bedeutet, daß man ausschließlich den Zug nutzen darf und keine Zubringer- oder Abbringerverkehrsmittel, gibt es - wie ausgeführt - tatsächlich AG, die so verfahren - bspw. mit der Formulierung ,,Dienstreisen außerhalb der politischen Gemeinde des Arbeitsortes sind mit dem Zug durchzuführen. Zubringer und Abbringer sind mit Verkehrsmitteln durchzuführen, die in der Zugfahrkarte inkludiert sind. Strecken von bis zu drei Kilometern können erlaufen werden. An dem Arbeitsorten bereitgestellte Fahrräder sind in nächster Priorität zu nutzen. Jede andere Verkehrsmittelwahl wird nur erstattet, wenn das Präsidium eine entsprechende Ausnahme im Einzelfall entscheidet. Jede Einzelfallentscheidung ist zu dokumentieren und der nächsten Mitgliederversammlung zu rechtfertigen." Tendenzbetriebe neigen nunmal zu geschlossenen Wertesystemen, die einer rationalen Erschließung nicht zugänglich sind.

personallife

Wir könnten es auch öffentliche Verkehrsmittel nennen..

Kat

Zitat von: Organisator in 03.02.2021 16:36
Abgesehen, dass es völliger Quatsch wäre, ist es auch ein Verstoß gegen die Haushaltsregelungen, die das wirtschaftlichste Reisemittel fordern.

und das ist ja nunmal die Bahn.

Organisator

Nein. Das kann auch der Bus sein.

Spid

Das kann auch das Dienstfahrrad sein.