Stellenbesetzung (Karussell)

Begonnen von Decka, 04.02.2021 07:14

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Decka

Guten Tag,

Ich bräuchte dringend Mal einen Rat bzw. Meinung zu dem Thema Stellenbesetzung.

Ich bin Mittarbeiter in Stadt X und es soll eine neue Stelle eingerichtet werden (Projektstelle befristet auf 3 Jahre)

Da diese Stelle von aüsserster Dringlichkeit ist und ich diese Tätigkeiten quasi derzeit nebenher in meiner jetzigen Stelle wahrnehme, wurde ich auch für diese Stelle vorgesehen.

Nun hat man jedoch aufgrund der Dringlichkeit die Stelle intern "schnell besetzt" daher ohne Ausschreibung.

Ich habe vorher extra angeboten von meiner Planstelle auf die befristete Stelle zu gehen, da mir das nichts ausmacht.

Nun soll aber der andere Mitarbeiter die Projektstelle bekommen und meine Tätigkeiten (bis auf die o.g. Mehrarbeit) erledigen und ich soll dafür einfach seine Tätigkeiten durchführen.
Man könnte mich einfach gerade nicht auf die Projektstelle setzen.

Mir ist leider richtig schlecht bei so einem Hick-Hack und letztendlich weiss ich auch nicht ob das einfach so vom Dienstherrn angeordnet werden kann.

Natürlich gibt es die Weisungsbefugnis andere Tätigkeiten wahrzunehmen aber hier geht es quasi um einen indirekten Stellentausch.

Ich bitte einmal um Hilfe :)

Danke.

Spid

Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.

Decka

Es ist keine Beamtenfrage.

Es handelt sich um ein Angestelltenverhältnis im TvöD.

Spid

Angestellte haben keinen Dienstherrn. Das Herrschaft-Knecht-Verhältnis mit der einseitigen Festlegung der Bedingungen sind Kennzeichen des Beamtenverhältnis, Arbeitnehmer sind Vertragspartner des Arbeitgebers auf Augenhöhe.

Weltraumpräsident

Zitat von: Decka in 04.02.2021 07:14
[...]aüsserster[...]
Made my day.  ;D

Zitat von: Decka in 04.02.2021 07:14
Natürlich gibt es die Weisungsbefugnis andere Tätigkeiten wahrzunehmen aber hier geht es quasi um einen indirekten Stellentausch.[...]
Direktionsrecht 1; Mitarbeiter 0

Saggse

Zitat von: Weltraumpräsident in 04.02.2021 12:46
Zitat von: Decka in 04.02.2021 07:14
Natürlich gibt es die Weisungsbefugnis andere Tätigkeiten wahrzunehmen aber hier geht es quasi um einen indirekten Stellentausch.[...]
Direktionsrecht 1; Mitarbeiter 0
Das gilt aber auch nur, sofern sich die Änderung der Tätigkeit nicht auf die Eingruppierung auswirkt!