Kündigung an wen richten?

Begonnen von Adlerauge, 14.02.2021 23:04

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Adlerauge

Ich möchte meine anstellung in einer Kommunenverwaltung kündigen.
Wen erwähne ich den als Ansprechpartner in der Kündigung?

Mask

Ich würde denjenigen nehmen, der damals den Arbeitsvertrag für die Verwaltung unterschrieben hat; also vermutlich den Bürgermeister

Adlerauge

Bürgermeister hat gewechselt, Dezernent und SGL ebenso haha.
Deshalb diese eventuell auch etwas verzweifelte Frage.
Und dann einfach im Personalbüro abgeben oder wie läuft das?

Spid

Die Kündigung kann man einfach an den AG richten, das ist jene juristische Person, die im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber bezeichnet wird. Welche natürliche Person den AG vertritt, ist unbeachtlich.