Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung

Begonnen von Mosati2019, 15.02.2021 22:29

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Kaiser80

Zitat von: Lars73 in 16.02.2021 13:06
Naja er könnte natürlich versuchen die Forderung teilweise vom Gehalt abzuziehen. Dann müsste man klagen. Aber sonst natürlich der Arbeitgeber. Spätestens dann sollte der Arbeitgeber merken, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.

edit: Lars73 war schneller...

was_guckst_du

...wie spid schon sagte...einfach unterschreiben und vergessen....und keine schlafende Hunde wecken!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Zitat von: Lars73 in 16.02.2021 13:06
Naja er könnte natürlich versuchen die Forderung teilweise vom Gehalt abzuziehen. Dann müsste man klagen. Aber sonst natürlich der Arbeitgeber. Spätestens dann sollte der Arbeitgeber merken, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.

Der Anspruch des AG wird ja erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Eine Aufrechnung mit zum Zeitpunkt der Aufrechnung nicht bestehenden Ansprüchen erfülltdie objektiven Tatbestandsmerkmale des Betrugs.

Kaiser80

Zitat von: was_guckst_du in 16.02.2021 13:12
...wie spid schon sagte...einfach unterschreiben und vergessen....und keine schlafende Hunde wecken!
Doch unbedingt. Man kriegt hier die korrekt rechtliche Bewertung/antwort und rennt dann erstmal zum PR/BR um sich wieder bekloppt machen zu lassen. Ich fostesnich...


Mosati2019

Ihr seid echt spitze, vielen Dank für eure Hinweise und die Gehirnwäsche.

Das heißt ihr würdet das All Inclusive Paket mit Seninargebühren und Arbeitgeberaufwand für die Freistellung unterschreiben und bei ggf. vorzeitiger Kündigung es darauf ankommen lassen u.U. mit einer Klage?

Liebe Grüße

Spid

Ja, klar. Lernen durch Schmerz ist ein bewährtes Prinzip - ohne Schmerz lernt so mancher AG es nimmer.

Mosati2019


WasDennNun

Zitat von: Mosati2019 in 16.02.2021 21:15
no Risk, no Fun
Na dann wirst du ohne Fun bleiben, da ja no Risk gegeben ist.

Kaiser80