Gekürzter Garantiebetrag nach Höhergruppierung

Begonnen von taubo0815, 17.02.2021 23:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

taubo0815

Hallo,

über die Suchfunktion habe ich leider nichts passendes gefunden. Folgender Sachverhalt. Seit Juni 2019 beziehe ich ein monatliches Gehalt welches sich aus der EG 10 Stufe 3 TV-L KR( Ba-Wü) plus Garantiebetrag zusammensetzt. Seit Dezember 2020 bin ich in EG 11 Stufe 2 höhergruppiert. Nun erhalte ich lediglich einen gekürzten Garantiebetrag. Um genau so viel das ich auf mein vorheriges fiktives Entgelt komme. Nach ein wenig Recherche möchte ich euch gerne fragen ob das rechtens ist oder ob nicht auch in meinem Fall auf das Beispiel 8a der "Durchführungshinweise der TdL zu den Garantiebeträgen 2019" zu verweisen ist und mir ein höheres Entgelt zusteht?

Herzlichen Dank

Spid

Aus welcher Entgeltgruppe wurde denn höhergruppiert?

taubo0815

Danke für die schnelle Antwort. Nach den letztmaligen Tarifverhandlungen und der damit einhergehenden neuen Entgeltordnung wurde ich von der EG 9 Stufe 4 in EG 10 Stufe 3 eingruppiert und erhalte seitdem einen Garantiebetrag von 180€ da die Entgelte in dem beiden Gruppen gleich sind. Laut Gehaltsnachweis und Arbeitsvertrag bin ich auch in EG 10 die ganze Zeit gewesen. Anfang des Jahres erfolgte auf mein Zutun eine Überprüfung meines Sachverhalts da mir mehr Leute unterstellt wurden und somit eine neue Eingruppierung möglich gewesen ist. Dem wurde auch stattgegeben und laut Änderungsvertrag bin ich jetzt in EG 11 aus EG 10. Sorry für die langen Ausführungen aber das hilft vielleicht den Sachverhalt besser zu verstehen.

Spid

Also erhieltest Du nicht EG 10/3 plus Garantiebetrag, sondern EG 9/4 plus Garantiebetrag. Und es geht um die Entgeltgruppen der Anlage C?

taubo0815

Ja es handelt sich um die Entgeltgruppen der Anlage C.

Spid

Die Höhergruppierung erfolgte mithin aus KR10/3 in KR11/2. Da der Unterschiedsbetrag beider Tabellenentgelte geringer ist als der Garantiebetrag, steht KR10/3 plus Garantiebetrag zu.

taubo0815

Also im vollen Umfang und nicht auf das aktuelle fiktive Entgelt begrenzt, oder? Was nämlich aktuell der Fall ist.

Spid

Welches "fiktive Entgelt"? Du hast Anspruch auf KR10/3 plus Garantiebetrag, was betragsmäßig dem bisherigen Anspruch aus KR9/4 plus Garantiebetrag entsprechen sollte.

taubo0815

Diesen Begriff hatte ich in bei meiner Recherche gefunden. Was man aber vernachlässigen kann. In den Durchführungshinweisen der TdL zu den Garantiebeträgen aus 2019 wird aus meiner Sicht auf meinen Sachverhalt eingegangen( unter Beispiel 8a)  und somit würde mir doch ein höheres Entgelt zustehen, oder verstehe ich das falsch?

Spid

Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich und ungeeignet, einen Anspruch zu begründen. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.

Isie

Die Durchführungshinweise haben an dieser Stelle keinerlei tarifliche Grundlage. Ein tariflicher Anspruch besteht nicht. Dennoch empfiehlt es sich, unter Hinweis auf die Durchführungshinweise Anspruch auf das Entgelt plus Garantiebetrag zu erheben, wie es in den Durchführungshinweisen klargestellt ist. Wenn dein Arbeitgeber ebenfalls die Auffassung vertritt, dass es keinen tariflichen Anspruch gibt und er nicht auf der Grundlage des Beispiels aus den Durchführungshinweisen zahlen will, hast du immerhin deinen Anspruch geltend gemacht.

taubo0815

Alles klar, vielen Dank für eure Einlassungen. Ihr habt mir sehr geholfen.