Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert

Begonnen von Martinar, 25.02.2021 21:41

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Kaiser80

Zitat von: Martinar in 26.02.2021 12:09
Die Sache ist also die. Wenn ich Samstag einfach mal nicht mehr komme, weil man mir sagt, ist angeordnet und hinterher will keiner mehr was davon wissen.....Klage gegen einen Arbeitgeber einreichen ist natürlich krass. Dann kann ich mich vor Mobbing nicht mehr retten.

Schade dass es offenbar aber keine vernünftigen Weg gibt. Es macht krank soviel zu arbeiten. Zumal es oft so ist dass man samstags nur sinnfrei rumsitzt

"Krass" ist, sich immer noch nicht zu trauen, obwohl man sich schon wegbeworben hat. Lass dich doch nicht verarschen!
Wer durch zu viel Arbeiten krank wird, wird i.d.R. Arbeitsunfähgkeitsbescheinigungen vorlegen können.

Isie

Dein Arbeitgeber bettelt förmlich um eine Klage. Lass dir deine Arbeitszeiten schriftlich geben. Und frage nicht nach einer Zulage, sondern verlange die Bezahlung deiner Überstunden und Zeitzuschläge. Am besten noch heute, wie es hier von einem anderen User schon geraten wurde. Und zwar musst du schriftlich Anspruch auf Überstundenentgelt und Überstundenzeitzuschläge erheben. Und dieses Schreiben solltest du noch heute persönlich übergeben.

Spid

Was ist am Beschreiten des Rechtsweges im Rechtsstaat jetzt "krass"? Krass wäre es, die geschuldeten Zuschläge durch Schläger eintreiben zu lassen oder die Überstunden zu vermeiden, indem man das Gebäude anzündet, in dem sie abzuleisten wären. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist hingegen so gewöhnlich, daß man mit der Arbeitsgerichtsbarkeit einen speziellen Gerichtszweig extra nur dafür eingerichtet hat, den jährlich etwa 1,5% der Beschäftigten in Deutschland nutzen. Aufgrund des Maßregelungsverbotes muß man sich auch keine Sorgen machen, im Zweifel sieht man sich bei jeder nicht begünstigenden Entscheidung oder Handlung des AG oder seines Personals vor Gericht wieder, davon hat er nach der spätestens dritten persönlichen Ladung für den HVB zum Gütetermin die Schnauze voll.

Fragmon

Zitat von: Spid in 26.02.2021 12:18
Was ist am Beschreiten des Rechtsweges im Rechtsstaat jetzt "krass"? Krass wäre es, die geschuldeten Zuschläge durch Schläger eintreiben zu lassen oder die Überstunden zu vermeiden, indem man das Gebäude anzündet, in dem sie abzuleisten wären. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist hingegen so gewöhnlich, daß man mit der Arbeitsgerichtsbarkeit einen speziellen Gerichtszweig extra nur dafür eingerichtet hat, den jährlich etwa 1,5% der Beschäftigten in Deutschland nutzen. Aufgrund des Maßregelungsverbotes muß man sich auch keine Sorgen machen, im Zweifel sieht man sich bei jeder nicht begünstigenden Entscheidung oder Handlung des AG oder seines Personals vor Gericht wieder, davon hat er nach der spätestens dritten persönlichen Ladung für den HVB zum Gütetermin die Schnauze voll.

Da frage ich mich manchmal wie du als AG-Vertreter mit deinen Mitarbeitern umgehst, welche dich gefühlt jedes Jahr mit einer Klage beschäftigen. Gehst du nach der vierten immer noch rein objektiv mit dem Beschäftigten um? (bitte in diesem Beispiel davon aus, dass er zu 50% obsiegt hat.)

Landsknecht

Zitat von: BAT in 26.02.2021 09:29
Zitat von: Lars73 in 26.02.2021 09:24


Nach dem Zuruf schreibst du eine E-Mail an fachvorgesetzten, Personalrat und Personalstelle, dass du davon ausgehst, dass es sich um eine Anweisung von Überstunden handelt. (Sa ab 13 Uhr fallen auch ohne Überstunden Zuschläge an.)

Nur mal am Rande: es gibt Zuschläge am Samstag nach 13 Uhr? Was soll der Unfug denn?

Arbeit zu ungünstigen Zeiten, steht im TVöD und gilt nicht nur für angeordnete Überstunden.

Landsknecht

Und entsteht bei dauerhafter 6-Tage Woche nicht ein höherer Urlaubsanspruch?

Spid

Zitat von: Fragmon in 26.02.2021 12:26
Zitat von: Spid in 26.02.2021 12:18
Was ist am Beschreiten des Rechtsweges im Rechtsstaat jetzt "krass"? Krass wäre es, die geschuldeten Zuschläge durch Schläger eintreiben zu lassen oder die Überstunden zu vermeiden, indem man das Gebäude anzündet, in dem sie abzuleisten wären. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist hingegen so gewöhnlich, daß man mit der Arbeitsgerichtsbarkeit einen speziellen Gerichtszweig extra nur dafür eingerichtet hat, den jährlich etwa 1,5% der Beschäftigten in Deutschland nutzen. Aufgrund des Maßregelungsverbotes muß man sich auch keine Sorgen machen, im Zweifel sieht man sich bei jeder nicht begünstigenden Entscheidung oder Handlung des AG oder seines Personals vor Gericht wieder, davon hat er nach der spätestens dritten persönlichen Ladung für den HVB zum Gütetermin die Schnauze voll.

Da frage ich mich manchmal wie du als AG-Vertreter mit deinen Mitarbeitern umgehst, welche dich gefühlt jedes Jahr mit einer Klage beschäftigen. Gehst du nach der vierten immer noch rein objektiv mit dem Beschäftigten um? (bitte in diesem Beispiel davon aus, dass er zu 50% obsiegt hat.)
Ich habe nur einen sehr geringen Erfahrungswert hinsichtlich Arbeitsgerichtsprozessen, die wir unter meiner Beteiligung verloren hätten. Das setzte ja voraus, daß wir etwas falsch gemacht hätten, wie in diesem geerbten Fall. Ansonsten gilt: wenn wir etwas falsch gemacht haben, war es gut, daß geklagt worden ist. Wenn nicht, wurde mein Wunsch zu gewinnen befriedigt.

Falke007

Zitat von: Martinar in 26.02.2021 12:09
Die Sache ist also die. Wenn ich Samstag einfach mal nicht mehr komme, weil man mir sagt, ist angeordnet und hinterher will keiner mehr was davon wissen.....Klage gegen einen Arbeitgeber einreichen ist natürlich krass. Dann kann ich mich vor Mobbing nicht mehr retten.

Schade dass es offenbar aber keine vernünftigen Weg gibt. Es macht krank soviel zu arbeiten. Zumal es oft so ist dass man samstags nur sinnfrei rumsitzt

Krass ist das nicht - sondern der normale Lauf der Dinge.

Wie du da auf Mobbing kommst, weiß ich auch nicht. Du bist doch scheinbar in der guten Situation, dass sie derzeit keine Alternativen haben. Was soll also passieren? Wenn es dir zu wild wird, dann gehst du halt (hast dich ja scheinbar eh schon beworben) und im besten Fall bekommst du danach, was dir zusteht.

Der AG hält sich doch hier nicht an die Regeln - du kannst doch relativ entspannt in die Klage gehen. Gespräche vorher sind ja zu keinem Ergebnis gekommen.

BAT

Zitat von: Landsknecht in 26.02.2021 12:35

Arbeit zu ungünstigen Zeiten, steht im TVöD und gilt nicht nur für angeordnete Überstunden.

Oops. Da gibt es ja für mich noch einiges zu beantragen. Wahrscheinlich 6-Monats-Frist, oder?

Martinar

Danke. Es macht Mut. Ich werde schriftlich die Zuschläge einfordern. Verjährung gilt sechs Monate, wenn ich es richtig lese?

Spid

6 Monate ab Fälligkeit des Anspruches. Für die Zuschläge ist dies jeweils der Zahltag des zweiten Monats, der auf die Entstehung des Anspruches folgt (§20 Abs. 1 Satz 4 TVÖD). Für die Überstunden an sich ist dies im Geltungsbereich des BT-V der Zahltag des zweiten Monats, der auf das Ende des Dritten Kalendermonats nach deren Enstehen folgt (§20 Abs. 1 Satz 4 TVÖD i.V.m. §43 BT-V.

Martinar

Danke!  Ich glaube in unserer Personalabteilung hat keiner Ahnung. Dort meint man, wenn man Zuschläge für beispielsweise Dienste ab 21 Uhr zahlt, dann wäre das ausreichend. Aufgrund der Situation kommt es unter der Woche auch vor dass wir bis 22 Uhr arbeiten. Daraufhin bekam ich die Antwort dass ja diese Überstunden nichts mit denen des Samstags zu tun hätten und ohnehin mur jene für Samstag gelten würden für Zuschläge - wenn überhaupt. Wobei man ja insgesamt jetzt sagt, es sei freiwillige Mehrarbeit meinerseits, man erwarte sowas einfach in Zeiten wie diesen.

Spid

Mehrarbeit können nur Teilzeitbeschäftigte leisten.

Martinar

 ???wie nennt man das eigentlich dann, was bei uns als "Überstunden" bezeichnet wird, also wenn ich bei Vollzeit 39 Stunden pro Woche jede Woche 45 Stunden mache oder noch mehr

Spid

Wenn es angeordnete Arbeitsstunden sind, die nicht fristgerecht ausgeglichen werden, sind es Überstunden. Andere Arbeitsstunden sind Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind. Keine Arbeitsstunden sind Stunden, die im Rahmen von Gleitzeitregelungen im Sinne der Protokollerklärung zu § 6 anfallen, es sei denn, sie sind angeordnet worden.