Nettovorteile Beamte - Wie Angestellte motivieren?

Begonnen von Amtsdenker, 01.03.2021 10:46

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WasDennNun

Zitat von: teclis22 am 08.03.2021 12:20
Eventuell erklärt es mir noch mal jemand:
Warum wird immer auf "unterschiedliche Systeme" hingewiesen?
Weil es unterschiedliche System sind!
Zitat
Es gibt einen Unterschied der Netto-Überweisung auf das KOnto einer Person, je nach dem ob diese Angestellter oder Beamter ist (zumindest in meinem Bereich: Team mit 35 Personen alle E13/14 und A1314).
Ja und ?
Und alle AE1314 er bekommen das gleiche?

Bekommen den beide Gruppen A E auch die gleichen Leistungen vom AG / Dienstherren?
Der BEamte in der GKV bekommt idR keine 50% dazu.
Der TBler in der PKV muss sich nicht mit einer Beihilfestelle rumärgern!
Der Tbler kann jederzeit kündigen, ohne finanzielle Nachteile.
Der Beamte ....

Zitat
Für mich ist das Geld das wichtigste Kriterium überhaupt.
Glaube ich nicht, denn dann würdest du nicht Angestellter oder Beamter sein im öD sein.

Zitat
Aber ich lerene gerne dazu warum die Systeme unterschiedlich sind und somit doch fair (auch wenn Spid mit dem Begriff nix anfangen kann :P)
Wenn die beiden System auf der Basis des Geldes vergleichen willst, dann musste du ne Menge Faktoren dort mit einberechnen, nicht nur das was auf deinem Konto pro Monat landet.

Fängt schon mit zusätzliche Rentenversicherung, BU, KV an.

WasDennNun

Zitat von: Lars73 am 08.03.2021 12:26
Wenn einem das Geld das wichtigste ist strebt man halt
nicht den öD an, sofern man in der Liga E13 spielt.

Lothar57

Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Tiefbautechniker

Zitat von: Spid am 08.03.2021 12:31
Die Beamtenlaufbahn steht doch nach Eignung und Befähigung jedem offen.

Das stimmt so nicht. Tiefbautechniker können in den Straßenbaubehörden z.B. leider nicht verbeamtet werden. Erst wenn man ein Ingenieurstudium dran hängt kann man verbeamtet werden.
Warum ist das in einer technischen Behörde so??? Verwaltungsbeamte gibt es im mittleren Dienst, technische Beamte aber nicht. Wo ist da der Sinn?

Lothar57

Zitat von: Tiefbautechniker am 08.03.2021 13:09
Zitat von: Spid am 08.03.2021 12:31
Die Beamtenlaufbahn steht doch nach Eignung und Befähigung jedem offen.

Das stimmt so nicht. Tiefbautechniker können in den Straßenbaubehörden z.B. leider nicht verbeamtet werden. Erst wenn man ein Ingenieurstudium dran hängt kann man verbeamtet werden.
Warum ist das in einer technischen Behörde so??? Verwaltungsbeamte gibt es im mittleren Dienst, technische Beamte aber nicht. Wo ist da der Sinn?

Weil Löcher Graben keine hoheitliche Aufgabe ist, Formulare abstempeln aber schon.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Tiefbautechniker

Zitat von: Lothar57 am 08.03.2021 13:11
Zitat von: Tiefbautechniker am 08.03.2021 13:09
Zitat von: Spid am 08.03.2021 12:31
Die Beamtenlaufbahn steht doch nach Eignung und Befähigung jedem offen.

Das stimmt so nicht. Tiefbautechniker können in den Straßenbaubehörden z.B. leider nicht verbeamtet werden. Erst wenn man ein Ingenieurstudium dran hängt kann man verbeamtet werden.
Warum ist das in einer technischen Behörde so??? Verwaltungsbeamte gibt es im mittleren Dienst, technische Beamte aber nicht. Wo ist da der Sinn?

Weil Löcher Graben keine hoheitliche Aufgabe ist, Formulare abstempeln aber schon.

Ingenieure "graben" die gleichen Löscher und werden verbeamtet ohne hoheitliche Aufgaben auszuführen. Wie geht die Argumentation jetzt weiter?

Gewerbeaufsichtbeamter

Zitat von: Tiefbautechniker am 08.03.2021 13:09
Zitat von: Spid am 08.03.2021 12:31
Die Beamtenlaufbahn steht doch nach Eignung und Befähigung jedem offen.

Das stimmt so nicht. Tiefbautechniker können in den Straßenbaubehörden z.B. leider nicht verbeamtet werden. Erst wenn man ein Ingenieurstudium dran hängt kann man verbeamtet werden.
Warum ist das in einer technischen Behörde so??? Verwaltungsbeamte gibt es im mittleren Dienst, technische Beamte aber nicht. Wo ist da der Sinn?

Auch in der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer Dienst) gibt es z. B. in NRW technische Beamte

Spid

Zitat von: Tiefbautechniker am 08.03.2021 13:09
Zitat von: Spid am 08.03.2021 12:31
Die Beamtenlaufbahn steht doch nach Eignung und Befähigung jedem offen.

Das stimmt so nicht. Tiefbautechniker können in den Straßenbaubehörden z.B. leider nicht verbeamtet werden. Erst wenn man ein Ingenieurstudium dran hängt kann man verbeamtet werden.
Warum ist das in einer technischen Behörde so??? Verwaltungsbeamte gibt es im mittleren Dienst, technische Beamte aber nicht. Wo ist da der Sinn?

Inwiefern wäre das - selbst wenn es zuträfe - als Gegenrede geeignet? Es sind Deine Lebensentscheidungen, die nicht zum gewünschten Ergebnis führen.

WasDennNun

Zitat von: Tiefbautechniker am 08.03.2021 13:09
Zitat von: Spid am 08.03.2021 12:31
Die Beamtenlaufbahn steht doch nach Eignung und Befähigung jedem offen.

Das stimmt so nicht. Tiefbautechniker können in den Straßenbaubehörden z.B. leider nicht verbeamtet werden. Erst wenn man ein Ingenieurstudium dran hängt kann man verbeamtet werden.
Warum ist das in einer technischen Behörde so??? Verwaltungsbeamte gibt es im mittleren Dienst, technische Beamte aber nicht. Wo ist da der Sinn?
Welcher Sinn? Das du nicht Verwaltungsbeamter im mittlerer Dienst geworden bist?

Lothar57

Zitat von: Tiefbautechniker am 08.03.2021 13:17
Zitat von: Lothar57 am 08.03.2021 13:11
Zitat von: Tiefbautechniker am 08.03.2021 13:09
Zitat von: Spid am 08.03.2021 12:31
Die Beamtenlaufbahn steht doch nach Eignung und Befähigung jedem offen.

Das stimmt so nicht. Tiefbautechniker können in den Straßenbaubehörden z.B. leider nicht verbeamtet werden. Erst wenn man ein Ingenieurstudium dran hängt kann man verbeamtet werden.
Warum ist das in einer technischen Behörde so??? Verwaltungsbeamte gibt es im mittleren Dienst, technische Beamte aber nicht. Wo ist da der Sinn?

Weil Löcher Graben keine hoheitliche Aufgabe ist, Formulare abstempeln aber schon.

Ingenieure "graben" die gleichen Löscher und werden verbeamtet ohne hoheitliche Aufgaben auszuführen. Wie geht die Argumentation jetzt weiter?

Nein, Ingenieure lassen graben. Sie stehen also höher, wenn gegraben wird. Damit sind sie auch automatisch hoheitlich. Das gilt zumindest für den Tiefbau. Beim Hochbau ist es umgekehrt.


Ich hoffe, du merkst, dass ich ganz auf deiner Seite bin.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

BATKFMaui

Zitat von: Spid am 08.03.2021 12:31
Die Beamtenlaufbahn steht doch nach Eignung und Befähigung jedem offen.

Auch dem medizinischen, pflegerischen Personal? Oder den vielen TB, welche sich im psycho / sozialen Bereich um die ( wie Sie spid dies abschätzig formulieren) "Gefühlchen" anderer Menschen fachlich kümmern?

Spid

Sicherlich. Ich habe zwar die entsprechenden Verordnungen und Gesetze nicht einzeln darauf überprüft, aber nichts davon ist ein Ausschlußkriterium für die Zulassung zu einer Beamtenlaufbahn.

Wdd3

Interessant, ich habe noch nie von beamteten Krankenpflegern gehört. 

Spid


Gewerbeaufsichtbeamter

Zitat von: Wdd3 am 08.03.2021 13:45
Interessant, ich habe noch nie von beamteten Krankenpflegern gehört.

Es gibt Mitarneiter im Krankenpflegedienst bei Justizvollzugsanstallten. Ist dann Laufbahn allgemeiner Vollzugsdienst aber danach wird man dann dort eingesetzt. Natürlich nach vor dem Vorbereitungsdienst abgeschlossener Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfelger.