Übertarifliche Zulage

Begonnen von Abaulet, 09.03.2021 08:49

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Abaulet

Guten Morgen!

Ich bin eingruppiert in P13, aktuell habe ich Personalverantwortung für 18 VK, soll jetzt aber noch weitere 8,5 VK dazu bekommen und mir diesbezüglich Gedanken zu Gehaltsvorstellungen machen. Da ich ja tarifgebunden bin bleibt nur eine übertarifliche Zulage, richtig? Gibt es da Referenzwerte, wie hoch eine solche Zulage ausfällt? Ich möchte ja nicht zu viel oder zu wenig verlangen  :)

Spid

Übertarifliche Zulagen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Freizeitkicker

Hallo Abaulet,

wie Spid korrekterweise erwähnt unterliegen übertarifliche Zulagen nicht dem tariflichen Regelungsgegenstand.
Ich persönlich würde mit der Forderung einer Zulage nach P14 ins Gespräch gehen.
Wollwissend das dort bereits die pflegerischen Bereichsleitungen eingruppiert sind.
Tariflich ist es irrelevant ob dir 18 VK oder 27 VK unterstellt sind. In beiden Fällen wäre die Eingruppierung in P13 korrekt.
Aber da dein AG schon nach deinen Gehaltsvorstellungen fragt, signalisiert das m.E. etwaige Verhandlungsbereitschaft.😊
Eine Stufenlaufzeitverkürzung/Vorweggewährung wäre alternativ auch verhandelbar.

Abaulet

Zitat von: Freizeitkicker am 09.03.2021 13:56

Ich persönlich würde mit der Forderung einer Zulage nach P14 ins Gespräch gehen.
Wollwissend das dort bereits die pflegerischen Bereichsleitungen eingruppiert sind.
Tariflich ist es irrelevant ob dir 18 VK oder 27 VK unterstellt sind. In beiden Fällen wäre die Eingruppierung in P13 korrekt.

Danke für Deine Ausführung!

Für mich ist dabei nicht klar ersichtlich, wo die "Station" als kleinste Organisationseinheit aufhört und der "Bereich" beginnt. Eine Stufenvorweggewährung schien mir keine Option, weil ich in der Annahme bin, dass mindestens die Hälfte der Laufzeit einer Stufe für den Aufstieg erforderlich ist und ich gerade im 1. Jahr der Laufzeit bin.

Spid

Ein Bereich besteht aus mehreren Stationen - sonst ist es kein Bereich, sondern nur eine große Station. Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser. Sie hat keine tariflichen Voraussetzungen hinsichtlich der Stufenlaufzeit.

WasDennNun

Zitat von: Abaulet am 09.03.2021 18:08
Eine Stufenvorweggewährung schien mir keine Option, weil ich in der Annahme bin, dass mindestens die Hälfte der Laufzeit einer Stufe für den Aufstieg erforderlich ist und ich gerade im 1. Jahr der Laufzeit bin.
Das ist das wie es die meisten AG sehen, nicht jedoch tariflich so vorgegeben, ein AG kann tarifrechtlich dir auch am ersten Tag deiner Tätigkeit die Meinung bilden, dass du eine erheblich Überdurchschnittliche Leistung erbringst und die Stufenvorweggewährung durchführen.

Spid

Welcher Zusammenhang zwischen einer erheblich überdurchschnittlichen Leistung und einer Stufenvorweggewährung bestünde?

Abaulet

Zitat von: Spid am 09.03.2021 18:35
Ein Bereich besteht aus mehreren Stationen - sonst ist es kein Bereich, sondern nur eine große Station. Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser. Sie hat keine tariflichen Voraussetzungen hinsichtlich der Stufenlaufzeit.

Ok, also mal ganz praxisnah: Ich leite momentan zwei Station, bin dafür in P13 eingruppiert und soll eine dritte dazubekommen. Wäre das bereits ein Bereich, der zu P14 berechtigt?

Spid

Du kannst auch 563 Stationen leiten, das macht tarifliche keinen Unterschied. Du mußt einen Bereich leiten. Ein Bereich besteht grundsätzlich aus mehreren Stationen. Diese Stationen haben Stationsleitungen.