Karenztage müssen genehmigt werden?

Begonnen von mathias172, 10.03.2021 16:22

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Wdd3

Ich glaube nicht daran das es weniger Arbeitsunfähigkeiten gibt wenn ab dem 1. Tag eine AU vorliegen muss. Das entsprechende Klientel lässt sich einfach das Scheinchen für die ganze Woche ausstellen...

WasDennNun

Die Hemmschwelle steigt erheblich bei vielen Leuten ein solchen "Karenztag" einzulegen.
Und natürlich gibt es immer noch Ärzte, die Gefälligkeits-AUBs ausstellen, hier und da musste dafür schon mal ein Arzt Strafe zahlen.
Und es gibt natürlich auch ne Menge Leute, die eine AUB haben und nicht zur Arbeit gehen, obwohl sie wieder arbeitsfähig sind.
Auch da kann es auch schon mal ne Abmahnung geben.

Kaiser80

Zitat von: WasDennNun in 11.03.2021 08:02
Und es gibt natürlich auch ne Menge Leute, die eine AUB haben und nicht zur Arbeit gehen, obwohl sie wieder arbeitsfähig sind.
Auch da kann es auch schon mal ne Abmahnung geben.
Wir sind hier ja im Unterforum "TVöD Kommunen". Deine berechtigten Ausführungen und die Konsequenzen dürften im kommunalen Bereiche vermutlich eher so an der Promillegrenze kratzen...

Wdd3

Die Ausführungen sind gerade im öD berechtigt. Ich habe in über 20 Jahren fW nicht so viel Missbrauch von AU´s oder auch Krankmeldungen ohne AU erlebt wie in gut 10 Jahren kommunale AG.
Die daraus resultierenden Konsequenzen liegen im öD leider tatsächlich im unteren Promille Bereich.

Mask

Zitat von: mathias172 in 10.03.2021 16:22
Der Amtsleiter möchte morgens angerufen werden und ihre Majestät entschied, es käme ihm "komisch" vor und sie solle zum Arzt gehen. Sie hat dann zur Schadensbegrenzung einen Urlaubstag geopfert. Eine Antwort, warum ihm das komisch vorkäme blieb er schuldig.

Dann hat der Amtsleiter wohl alles richtig gemacht; wenn Mitarbeiter anstatt zum Arzt zu gehen lieber einen Urlaubstag"opfern" dann darf man berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des AN haben....

Petar Tudzharov

Das sehe ich ganz genauso. Es wäre doch ein Leichtes für die Mitarbeiterin gewesen, nach dieser Ansage zum Arzt zu gehen und sich eine Krankschreibung zu holen - vorausgesetzt, sie ist tatsächlich krank. So hätte sie dem Chef zeigen können, dass seine Einschätzung falsch war. Stattdessen nimmt sie Urlaub. Sehr verdächtig. Hätte man da als Vorgesetzter nicht eigentlich auch den Urlaub ablehnen und stattdessen die Mitarbeiterin zum Arzt schicken können? Schließlich obliegt dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Wenn die Mitarbeiterin sich tatsächlich krank fühlt, am nächsten Tag aber dann schon wieder auf der Matte steht, obwohl sie sich vielleicht noch gar nicht wieder richtig erholt hat, dann hätte ich persönlich Bedenken.

BAT


Wdd3

"Wenn ich Tag x nicht frei bekomme lasse ich mich krank schreiben."

Ich habe eine Abmahnung wg. angekündigter Erkrankung aufgrund eines abgelehnten freien Tages beantragt und zur Antwort bekommen: "Warum? Der MA fehlt doch entschuldigt..."

Das ist nur ein Beispiel, das im öD verpufft und in der fW z. T. zur Kündigung führt.

BAT

Also werden in letzter Konsequenz Mitarbeiter gekündigt wegen Nichterscheinen am Arbeitsplatz, obwohl eine AU vorlag?

Spid

Sofern der AG die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über eine vorliegende AU verlangt, und lediglich eine AU vorlag, die geforderte Bescheinigung aber nicht beigebracht worden war, ist das nicht zu beanstanden.

Kommunalgenie

Zitat von: BAT in 11.03.2021 11:08
Also werden in letzter Konsequenz Mitarbeiter gekündigt wegen Nichterscheinen am Arbeitsplatz, obwohl eine AU vorlag?

Bei vorheriger Ankündigung der AU? selbstverständlich! Fristlos.

BAT

Zitat von: Kommunalgenie in 11.03.2021 11:16

Bei vorheriger Ankündigung der AU? selbstverständlich! Fristlos.

Ist mir beim letzten Mal nicht passiert, wäre auch Unfug.


Wdd3

Zitat von: BAT in 11.03.2021 11:36

Ist mir beim letzten Mal nicht passiert, wäre auch Unfug.

Da du vermutlich im öD beschäftigt bist hast du meinen vorhergehenden, von dir angezweifelten, Kommentar bestätigt. Danke

BAT

Zitat von: Wdd3 in 11.03.2021 11:50

Da du vermutlich im öD beschäftigt bist hast du meinen vorhergehenden, von dir angezweifelten, Kommentar bestätigt. Danke

Es wäre auch in der Privatwirtschaft Unfug eine Kündigung für eine angekündigte AU auszusprechen - zumindest in dieser Pauschalität.