Versetzung auf höher dotierte Stelle: Vorübergehende Übertragung möglich?

Begonnen von mohlo, 12.03.2021 07:38

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mohlo

Bzgl. der Eingruppierung zu folgendem Sachverhalt meine Fragstellungen:

Der Arbeitgeber scheibt eine Stelle ohne Hinweis auf Befristung oder einer vorübergehenden Übertragung der Tätigkeit aus. Die Stelle soll also vollumfänglich und dauerhaft erfüllt werden.

Es soll nun ein MA aus einer geringeren Gehaltgruppe auf diese Stelle versetzt werden. Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD erfolgt die Höhergruppierung stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2. Die bisher in der Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angerechnet (§ 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD). Der MA steht aber aufgrund seiner Stufenlaufzeit auf seiner aktuellen Stelle vor einer Stufenerhöhung (von 2 nach 3), die in 10 Monaten wirksam wird.

Besteht die Möglichkeit (um der Tarifvertrag zu wahren), dass der AG zunächst die höherwertige Tätigkeit auf den MA überträgt, ihm gemäß § 14 Abs. 3 TVöD eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zahlt, nach Ablauf von 10 Monaten die Tätigkeit dauerhaft überträgt und dann eine Eingruppierung in die höhere Gehaltsgruppe inkl. der Stufensteigerung von 2 nach 3 erfolgt?

Spid

Unabhängig davon, ob sich das Vorhaben realisieren ließe, zeitigte sich dabei ohnehin nicht die beabsichtigte Wirkung, siehe PE zu §17 Abs. 4 TVÖD.

mohlo

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mea culpa - hätte ich besser mal die Protokollerklärung vollständig gelesen:

Ist Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, und wird ihnen im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen, werden sie hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt.

mohlo

Es bleibt also einzig allein die Möglichkeit, auf der geringeren Stelle (ohne Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit) solange zu verharren bis die Stufensteigerung wirkt und erst dann auf eine höherwertige Stelle versetzt zu werden. 

WasDennNun

Man kann die Tätigkeit doch 10 Monate übertragen.
Dann auslaufen lassen 1-2 Monate warten und dann dauerhaft übertragen.
Dann wäre  im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen doch nicht gegeben und man würde aus der neuen Stufe heraus höhergruppiert.
Oder ?

mohlo

Zitat von: WasDennNun in 12.03.2021 08:04
Man kann die Tätigkeit doch 10 Monate übertragen.
Dann auslaufen lassen 1-2 Monate warten und dann dauerhaft übertragen.
Dann wäre  im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen doch nicht gegeben und man würde aus der neuen Stufe heraus höhergruppiert.
Oder ?

Ja, das sollte möglich sein, da die Besetzung der höherwertigen Stelle nicht unmittelbar erfolgt. Allerdings frage ich mich, ob hier nicht der BR seine Zustimmung verweigern kann, da die Stelle ursprünglich nicht als vorübergehend ausgeschrieben war.