Rückgruppierung

Begonnen von Lili, 24.03.2021 21:16

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Spid

Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.

Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.

Lili

Zitat von: ExSoldat in 30.03.2021 12:48
Wurde dir in der Vereinbarung (am Besten schriftlich und beweisbar) zugesichert, dass sich deine Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die bisherigen Verträge nicht verändern?

Nein. Im der Vereinbarung steht nichts über Bezahlung oder Eingruppierung.

Meine Entgeltgruppe 12 stand seit 2007 immer fest. Und mein Arbeitgeber hat durch die mehrfache  Bestätigung der Entgeltgruppe einen Vertrauenstatbestand geschaffen.

Lili

Zitat von: Spid in 30.03.2021 12:53
Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.

Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.
Wer ist TE? Tarif....?

Isie

Zitat von: Isie in 25.03.2021 22:34
@Lili: Lass dir den exakten Abschnitt der Entgeltordnung Lehrkräfte nennen, nach dem du eingruppiert bist. Wenn es der von Spid vermutete Abschnitt 2 Ziffer 4 ist, frage nach, warum die fachlichen Voraussetzungen für das Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen.
Das kannst du zwar anhand der beamtenrechtlichen Regelungen auch selber überprüfen, aber eigentlich muss dir die Personalstelle auf Anhieb sagen können, worauf diese Rechtsmeinung beruht.

Spid

Zitat von: Lili in 30.03.2021 13:29
Zitat von: ExSoldat in 30.03.2021 12:48
Wurde dir in der Vereinbarung (am Besten schriftlich und beweisbar) zugesichert, dass sich deine Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die bisherigen Verträge nicht verändern?

Nein. Im der Vereinbarung steht nichts über Bezahlung oder Eingruppierung.

Meine Entgeltgruppe 12 stand seit 2007 immer fest. Und mein Arbeitgeber hat durch die mehrfache  Bestätigung der Entgeltgruppe einen Vertrauenstatbestand geschaffen.
Die Entgeltgruppe steht stets fest. Fraglich ist nur, ob sich jemand eine zutreffende Rechtsmeinung dazu gebildet hat.

Ein solcher Vertrauenstatbestand hätte nur im selben Arbeitsverhältnis geschaffen werden können.

Was stand denn in der Vereinbarung?

Spid

Zitat von: Lili in 30.03.2021 13:31
Zitat von: Spid in 30.03.2021 12:53
Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.

Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.
Wer ist TE? Tarif....?

Du bist der TE - der Threadersteller.

Spid

Zitat von: Isie in 30.03.2021 13:32
Zitat von: Isie in 25.03.2021 22:34
@Lili: Lass dir den exakten Abschnitt der Entgeltordnung Lehrkräfte nennen, nach dem du eingruppiert bist. Wenn es der von Spid vermutete Abschnitt 2 Ziffer 4 ist, frage nach, warum die fachlichen Voraussetzungen für das Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen.
Das kannst du zwar anhand der beamtenrechtlichen Regelungen auch selber überprüfen, aber eigentlich muss dir die Personalstelle auf Anhieb sagen können, worauf diese Rechtsmeinung beruht.

Es besteht aber keine Rechtspflicht zu dieser Mitteilung.

ExSoldat

Zitat von: Spid in 30.03.2021 12:53
Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.

Ja stimmt, aufgrund der Qualität der Argumente der Personalstelle zur Neubewertung des Diploms würde es mich aber auch nicht wundern, wenn etwas ganz anderes vereinbart wäre, daher der Grundgedanke. Aber dazu wäre wohl zunächst mal der Wortlaut relevant.

Zitat von: Spid in 30.03.2021 12:53
Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.

Ja, daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Daraus würde sich möglicherweise, je nach Interessenlage der TE (unbefristet EG10, befristet EG12 oder ggf. Enfristung und Eingruppierungsfeststellungsklage für unbefristet EG12) die ein oder andere Argumentationsmöglichkeit ergeben, mit der man den ggf. auch den Arbeitgeber dazu bringt, seine Rechtsmeinung zu überdenken...

Lili

Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)

Spid

Also gab es bereits vor Arbeitsaufnahme einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Isie

Zitat von: Lili in 30.03.2021 17:30
Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)
Falls es sich bei dieser Vereinbarung nicht um den Arbeitsvertrag handelt, moniere zunächst einmal das Fehlen eines Arbeitsvertrages.

Lili

Nur eine Vereinbarung. Da stand nur befristet (ab wann bis wann) und  Stundenzahl (so und soviel Stunden). Aber keine Info für Eingruppierung. Die Vereinbarung ist zwischen mir und dem Land; unterschreibt nur Schuldirektor als Vertreter.

Lili

Zitat von: Isie in 30.03.2021 18:09
Zitat von: Lili in 30.03.2021 17:30
Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)
Falls es sich bei dieser Vereinbarung nicht um den Arbeitsvertrag handelt, moniere zunächst einmal das Fehlen eines Arbeitsvertrages.
Das habe ich auch vor. Ich schreibe dann:  "Ich habe am ....  eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und mir unterschriebene. Dabei wurde mir von der Schulverwaltung versichert, dass meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben. Aus diesem Grund habe ich andere Stellenangebote (könnte sogar belegen) abgelehnt und mich in vollem Vertrauen auf meine Arbeitsaufgabe konzentriert. Zusätzlich musste ich in dieser Corona-bedingt schwierigen Zeit viel mehr Zeit für die Unterrichtsvorbereitung investieren. usw."

Isie

Hallo Lili, in deinem Fall sehe ich zwei kritische Punkte. Der eine ist die Frage der Eingruppierung, der andere ist die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen. Eventuell liegt ein Kettenarbeitsvertrag vor. Mit dieser Thematik kenne ich mich nicht bzw. nur oberflächlich aus, aber vermutlich andere Forenmitglieder. Eröffne am besten einen weiteren Thread zu diesem Thema und schildere dort, seit wann du beim selben Arbeitgeber befristete Verträge hast und wie lang die Unterbrechungen dazwischen waren.

ExSoldat

Möglicherweise beinhaltet die "Vereinbarung" bereits alle Informationen, die rein rechtlich daraus einen Arbeitsvertrag machen. Denn dafür muss da nicht "Arbeitsvertrag" oben drüber stehen. Deshalb wäre es vielleicht gut, wenn du nicht jede Information erst auf Nachfrage rausrückst, sondern mal schreibst, was genau alles in der Vereinbarung steht. Dann könnte man dir vielleicht besser helfen.

Was die "Kettenbefristung" angeht sind die Hürden - sofern es sich um Befristungen mit Sachgrund handelt - recht hoch. Ich meine mich an ein BAG (oder sogar EuGH) Urteil zu erinnern, in dem eine Art Prüfschema bezüglich eines möglichen institutionellen Rechtsmissbrauchs entwickelt wurde, finde es aber auf die Schnelle nicht. Falls es mir noch in die Finger kommt, werde ich nachliefern...