450€ Job beim gleichen Arbeitgeber - Rückstufung?

Begonnen von Tamy, 31.03.2021 16:07

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Tamy

Hallo, ich bin in einer Kita angestellt, EG S8a, Stufe 3. Momentan bin ich in Elternzeit, wurde aber von diesem Arbeitgeber angefragt, ob ich auf 450€ Basis arbeiten könne. Ich stimmte zu und habe jetzt den ersten Lohnzettel erhalten, wobei ich feststellen musste, dass ich in Stufe 1 zurück gestuft wurde. Ich wurde darüber NICHT in Kenntnis gesetzt. Dürfen die mich einfach zurückstufen? Es ist ein separater Arbeitsvertrag, jedoch wie gesagt beim gleichen Arbeitgeber.
Danke für jede Antwort!

Lars73

In welcher Entgeltgruppe ist der Vertrag für den 450 €-Job?

Spid

Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

Tamy



Lars73

Was steht denn im Arbeitsvertrag genau zur Anwendung des Tarifvertrags?

RsQ

Zitat von: Tamy in 31.03.2021 16:07
Hallo, ich bin in einer Kita angestellt, EG S8a, Stufe 3. Momentan bin ich in Elternzeit, wurde aber von diesem Arbeitgeber angefragt, ob ich auf 450€ Basis arbeiten könne. Ich stimmte zu und habe jetzt den ersten Lohnzettel erhalten, wobei ich feststellen musste, dass ich in Stufe 1 zurück gestuft wurde.

Dann gilt die Stufe doch nur für dieses AV ("separater Arbeitsvertrag"), oder?

Mit welcher Tarifkonstruktion man letztlich immer exakt bei 450 € landet, dürfte doch bei einem 450-Euro-Job relativ egal sein, oder? Ich sehe keinen Zusammenhang mit der regulären Beschäftigung.

Spid

Selbst wenn man von einer Einstellung ausginge, wäre in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung nicht allzu fernliegend, die einen entsprechenden Anspruch auslöste. Mit wie vielen Stunden Arbeitszeit man auf 450€ kommt, spielt für Dich keine Rolle?

Tamy

TVöD SuE.
Natürlich gilt das nur für diesen Arbeitsvertrag, jedoch bin ich der Meinung, dass ich trotzdem die Berufserfahrung habe und somit einen Anspruch auf die entsprechende Stufe habe

Spid

Es gibt keinen TVÖD SuE. Die besonderen Regelungen für den SuE im TVÖD sind in der Anlage zu §56 BT-V geregelt. Bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens vier Jahren erfolgt die Einstellung in Stufe 3, §1 Abs. 2 der Anlage zu §56 BT-V. Ginge man nicht von einer Einstellung aus, ergebe sich ohnehin Stufe 3, §1 Abs. 2 Satz 6 der Anlage zu §56 BT-V.

Tamy

"Das AV bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstbereich "Verwaltung"... Die Beschäftigte ist in der EG S8a TVöD eingruppiert."

Spid

Die durchgeschriebene Fassung unterscheidet sich vom Regelungsinhalt nicht von TVÖD-AT und BT-V. Die von mir genannten Normen sind zur besseren Lesbarkeit in eigene Absätze des §16 TVÖD-V eingearbeitet worden.