Telefonische Einsätze in der Rufbereitschaft

Begonnen von Artep67, 14.04.2021 09:14

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Artep67

Hallo,
telefonischer Einsätze innerhalb einer Rufbereitschaft werden addiert und auf die volle Stunde gerundet.
Meine Frage ist jetzt, was zählt als eine Rufbereitschaft?

Der Mitarbeiter hatte einen telefonischen Einsatz (5 Min) am Samstag und einen am Sonntag (10 Min). Zählen Samstag und Sonntag als eine Rufbereitschaft, weil sie nicht durch Arbeit unterbrochen wurden? Oder zählt jeder Tag für sich?

Viele Grüße
Artep67

Spid

Rufbereitschaft ist es, wenn man sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen.

WasDennNun

Zitat von: Artep67 in 14.04.2021 09:14
Der Mitarbeiter hatte einen telefonischen Einsatz (5 Min) am Samstag und einen am Sonntag (10 Min). Zählen Samstag und Sonntag als eine Rufbereitschaft, weil sie nicht durch Arbeit unterbrochen wurden? Oder zählt jeder Tag für sich?
Er hat die ganze Zeit doch Rufbereitschaft und müsste zusätzlich zur täglichen Pauschale, die er ja auch bekommt, wenn er keinen telefonischen Einsatz hat, in dem geschilderten Fall 2 x 1 Stunde inkl. entsprechende Zulagen bezahlt bekommen.

Artep67

Ja, die Pauschale bekommt er selbstverständlich, und auch 10 Min. Sonntagszuschlag.


Danke für die Antworten.  8)

Manchmal denkt man vermutlich einfach zu umständlich.

WasDennNun

Zitat von: Artep67 in 14.04.2021 09:43
Ja, die Pauschale bekommt er selbstverständlich, und auch 10 Min. Sonntagszuschlag.


Danke für die Antworten.  8)

Manchmal denkt man vermutlich einfach zu umständlich.
Wieso 10 min? Es muss doch auf volle Stunden gerundet werden.

Artep67

Nein, die Zeitzuschläge werden spitz gerechnet.

Und dazu gibt es die volle Überstunde.