Stelle im ÖD mit Vorstrafe

Begonnen von Doraymefayzo, 13.04.2021 09:18

« vorheriges - nächstes »

Doraymefayzo

Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir sucht aktuell einen Job und befindet sich leider aktuell im offenen Vollzug.

Ich weiß, dass Vorstrafen immer sehr hinderlich für die Jobsuche sein können, jedoch wollte ich mal erfragen, wie hier so die Erfahrungen sind, was Vorstrafen und Jobs im ÖD betrifft.
Sicherlich ist es auch davon abhängig, wofür man verknackt wurde, aber ich wollte erstmal so im allgemeinen die Erfahrungen abklopfen.

Organisator

Wer zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und insbesondere diese auch absitzen muss hat im öD wohl keine Chance.

Spid

Fordern denn die AG im öD regelmäßig die Unbestraftheit o.ä. im Anforderungsprofil? Wenn nicht, dürften sie sie ja auch nicht zur Auswahl heranziehen, oder?

Damiane

Kann sicher vorkommen, dass in bestimmten Bereichen ein Führungszeugnis verlangt wird, in Abhängigkeit von dem Job, um den man sich im ö.D. bewirbt.

RenRima

Bei den Justizbehörden wird er sich ja hoffentlich nicht bewerben.

Nachfragen werden die wenigsten Ämter. Aber ein Lebenslauf muss er abgeben und die Zeit die er "Absitzen" musste/muss wird drin stehen. Schon wird es sicherlich sehr schwer sich gegen andere Bewerber durchzusetzen.

Seiden er ist Informatiker und hat Skills die gesucht werden. Da hat er natürlich wenig Konkurrenz.

Versuch macht klug aber ne gesunde Ausdauer wird er mitbringen müssen. 

Kat

Ist das nicht mehr so, daß man ein Führungszeugnis braucht?

Spid


Kat

Wenn man eingestellt wird. Früher mußte man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Und da<s wollte man bestimmt nicht wegen nichts.

Spid

Die Prämisse teile ich nicht.

Texter

Bei mir bekannten Arbeitgebern läuft es ungefähr so ab:

AG: Bitte legen Sie zur Einstellung ein Führungszeugnis vor.
AN: Nein das möchte ich nicht. Nennen Sie mir die Rechtsgrundlage ihre Forderung.
AG: Oh. Ich habe keine.
AG (einige Wochen später): Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis.

Spid

Das mag so sein. Es dürfte sogar in nicht wenigen Fällen ein berechtigtes Interesse und somit eine Grundlage für die Forderung geben. Und für die Wartezeitkündigung braucht man ohnehin keinen Grund.

MalZu

Zitat von: Spid am 13.04.2021 13:37
Für was?

Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.

Bastel

Zitat von: MalZu am 14.04.2021 09:47
Zitat von: Spid am 13.04.2021 13:37
Für was?

Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.

Werden dafür wenigstens die Kosten erstattet?

Spid

Zitat von: MalZu am 14.04.2021 09:47
Zitat von: Spid am 13.04.2021 13:37
Für was?

Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.

Und inwiefern ging es jetzt um diese Beschäftigtengruppe?

FBFlo

Ich fordere Immer das Führungszeugnis an.