Was passiert mit Urlaub wenn ich mich mit COVID 19 infiziert habe?

Begonnen von Sascha92, 14.04.2021 21:42

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was_guckst_du

...im Urlaub wird keine Arbeit aufgenommen...ist doch eogentlich ganz einfach...ob mit oder ohne Quarantäne

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid


BAT

Zitat von: Sascha92 am 14.04.2021 22:10
Wie soll ich das verstehen?
Wenn ich infiziert bin und Symptome habe?

Symptome habe ich das ganz Jahr über ;) - seit über 20 Jahren.

WasDennNun

Zitat von: Kaiser80 am 15.04.2021 09:56
Die rechtliche Sachlage ist ja klar.
Aber bei Urlaubswarnung, Krieg etc bestünde ja in der Theorie die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme (so sich die AVP einig sind).
Und? Freiwillig auf irgendwas einigen kann man ja auch in diesem Fall, sowohl, wenn man wollte.
ZitatDies tut sie bei der Q-Anordnung ja eben grundsätzlich nicht.
Natürlich: Der An und der Ag könnten sich darüber einigen den Urlaub zurückzugeben, der An könnte dann entweder Home Office machen und regulär arbeiten oder kein Home Office und der AG müsste dann regulär kein Geld für den MA ausgeben.
Warum man allerdings in Q freiwillig HomeOffice machen sollte....
Und warum ein Ag freiwillig dem MA seinen Urlaub wieder geben soll, weil ihm seine Urlaubsplanung um die Ohren geflogen ist....
So ist es ja nur ein Win Situation für den Staat, da er ja nicht für die Q Zeit den An bezahlen muss.

Und freiwillig kann man ja ne Menge machen.

MH

Zitat von: Sascha92 am 15.04.2021 07:36
Ich war bereits 3.Tage in Quarantäne bevor mein Urlaub beginnen sollte.

Bei einer ehemaligen Kollegin war der Fall ähnlich (paar Tage vor Urlaubsantritt in Q). Sie hat dann einfach den Urlaub wieder streichen lassen bzw. einige Wochen nach hinten verschoben, da sie diesen ja noch nicht angetreten hatte bzw. da er ja noch nicht "fällig" war, ging das ohne Probleme. Wenn sie bereits im Urlaub gewesen wäre, wäre es nicht mehr gegangen, ohne AU.
Wäre dies bei Ihnen nicht gegangen? Theoretisch kann man den Urlaub ja bis einen Tag vor Antritt streichen lassen (zumindest bei uns...).

Spid

Wenn über die Lage des Urlaubs Einvernehmen erzielt worden ist (Antrag des AN, Zustimmung des AG), kann davon grundsätzlich auch nur noch einvernehmlich abgewichen werden. Man ist also vom Wohlwollen der anderen Partei abhängig.

MH

Zitat von: Spid am 15.04.2021 12:59
Wenn über die Lage des Urlaubs Einvernehmen erzielt worden ist (Antrag des AN, Zustimmung des AG), kann davon grundsätzlich auch nur noch einvernehmlich abgewichen werden. Man ist also vom Wohlwollen der anderen Partei abhängig.

Gilt das auch bei der kompletten Streichung des Urlaubs, vor Antritt? Beim Verschieben kann ich es  ja noch nachvollziehen, dass der AG sein Einverständnis geben muss wg. des neuen Urlaubszeitraums, aber bei der Streichung?

WasDennNun

Natürlich.

Ist aber ja bei den meisten AGs kein Problem, aber einen Rechtsanspruch hat man nicht.
Gleiches Recht für beide Seiten, oder wie fändest du es, wenn der AG einfach vor Antritt des Urlaubes dir deinen Urlaub einfach streichen könnte 8)

MH

Zitat von: WasDennNun am 15.04.2021 13:45
Natürlich.

Ist aber ja bei den meisten AGs kein Problem, aber einen Rechtsanspruch hat man nicht.
Gleiches Recht für beide Seiten, oder wie fändest du es, wenn der AG einfach vor Antritt des Urlaubes dir deinen Urlaub einfach streichen könnte 8)

Wer möchte schon gerne seinen U gestrichen bekommen... ;D.
Allerdings hätte der AG im Allgemeinen ja keinen Nachteil, wenn der AN lieber arbeitet anstatt U zu nehmen, oder etwa nicht ;). Gut, dass es bei uns wirklich unkompliziert ist.

Spid

Der AN wird den Urlaub ja im Zweifelsfall zu einem anderen Zeitpunkt haben wollen, während der AG ja bereits Dispositionen für dessen geplante Abwesenheit zum ursprünglichen Zeitpunkt getroffen haben wird.

Sascha92

Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...

Spid

Dir ist kein Urlaub gestrichen worden. Der Urlaubsanspruch wurde durch den AG erfüllt. Verdienstausfall gab es nicht, mithin fehlt es auch am Erstattungsanspruch. Ein Schelm mag denken, daß Du Dein Versagen auf den AG projizierst - denn an der fehlenden AU-Bescheinigung trägst ganz allein und nur Du Schuld, denn es ist ganz allein Deine Verantwortung.

WasDennNun

Zitat von: Sascha92 am 15.04.2021 20:07
Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...
Du willst andeuten, dein AG betrügt?
Dann schreibe mal schnell das Gesundheitsamt an, und frage nach, ob dein AG Geld beantragt hat für deine Q Zeit, die du angeblich im Urlaub verbracht hast.

Lars73

Zitat von: Sascha92 am 15.04.2021 20:07
Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...

Du wolltest doch das der Urlaub gestrichen wird, aber der Arbeitgeber ging von Urlaub während der Quarantäne aus? Was ist denn nun der Sachverhalt?

Spid

Der AG wird ja vielleicht für die 3 Tage Quarantäne vor dem Urlaub statt des Entgelts die Entschädigung nach IFSG ausgezahlt haben und sich diese entsprechend bei der zuständigen Stelle zurückgeholt haben bzw. zurückholen werden.