Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter

Begonnen von Gsomer, 16.04.2021 07:48

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Gsomer

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. meiner Rentenversicherung/Pension. Ich habe von 2010-2013 eine Ausbildung in einer Bundesbehörde gemacht und wurde dort auch als Beschäftigter gem. TVöD  übernommen. Ich war von 2013-2019 als Angestellter angestellt, ehe ich 2020 verbeamtet wurde. 2021 erfolgte die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Ich werde ja wenn ich in Pension gehe, meine Pension von meinem Dienstherrn erhalten. Trotzdem bekomme ich weiterhin Briefe von der Deutschen Rentenversicherung in der mitaufgeführt wird, wie viel Rente mir im Renteneintrittsalter zusteht. Ist hier evtl. etwas schief gelaufen und ich muss dort bescheid geben?

Vielen Dank vorab!

Bastel

Du hast trotzdem noch Rentenansprüche... ::)

Du solltest dich da mal schlau machen  ;D

Organisator

Da du mehr als 5 jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hast, besteht ein Rentenanspruch. Darüber informiert dich die Rentenversicherung, wie jeden anderen Betroffenen auch.

was_guckst_du

...und wenn du später mal die volle Pension erhälst, fällt der Rentenanspruch unter den Tisch...für den Fall, dass du nicht den vollen Pensiosanspruch erhälst, wird dieser durch die Rente bis zur Höchstgrenze "aufgefüllt"
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Gewerbeaufsichtbeamter

Zitat von: was_guckst_du in 16.04.2021 08:47
...und wenn du später mal die volle Pension erhälst, fällt der Rentenanspruch unter den Tisch...für den Fall, dass du nicht den vollen Pensiosanspruch erhälst, wird dieser durch die Rente bis zur Höchstgrenze "aufgefüllt"

Ist es nicht eigentlich so, dass die Pension um den Anteil der Rente gekürzt wird. Dies natürlich nur wenn der volle Pensionsanspruch erdient wurde.

An sonsten wie beschrieben, Rente füllt Pension auf.

Gsomer

Zitat von: was_guckst_du in 16.04.2021 08:47
...und wenn du später mal die volle Pension erhälst, fällt der Rentenanspruch unter den Tisch...für den Fall, dass du nicht den vollen Pensiosanspruch erhälst, wird dieser durch die Rente bis zur Höchstgrenze "aufgefüllt"

Wäre es da nicht sinnvoller die angesparte Rente vorab auszahlen zu lassen? Falls der Rentenanspruch verfallen sollte.

Lars73

Das ist bei der Beschäftigungsdauer nicht möglich.

Organisator

Zitat von: Gsomer in 16.04.2021 09:54
Zitat von: was_guckst_du in 16.04.2021 08:47
...und wenn du später mal die volle Pension erhälst, fällt der Rentenanspruch unter den Tisch...für den Fall, dass du nicht den vollen Pensiosanspruch erhälst, wird dieser durch die Rente bis zur Höchstgrenze "aufgefüllt"

Wäre es da nicht sinnvoller die angesparte Rente vorab auszahlen zu lassen? Falls der Rentenanspruch verfallen sollte.

Ab fünf Jahren Beitragszahlung (60 Pflichtbeiträge) besteht ein Rentenanspruch der nicht verfällt. Insofern ist eine Auszahlung (der Beiträge) nicht möglich.

Isie

Beim Zusammentreffen von Rente und Pension wird die Rente in voller Höhe gezahlt, aber die Pension wird gekürzt, wenn beides zusammen die Höchstgrenze überschreitet.

bgler

Ist Spids Comupter kaputt oder wo bleibt der Hinweis darauf, dass der TVÖD naheliegenderweise keine Regelung dazu trifft :o


ike

Zitat von: bgler in 16.04.2021 15:53
Ist Spids Comupter kaputt oder wo bleibt der Hinweis darauf, dass der TVÖD naheliegenderweise keine Regelung dazu trifft :o

Urlaub!?