Home-Office Pflicht

Begonnen von was_guckst_du, 25.04.2021 14:20

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was_guckst_du

hier ein Auszug des nun gültigen § 28b Infektionsschutzgesetzes

(7) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Danach besteht nun einerseits die gesetzliche Verpflichtung des AG, HomeOffice anzubieten, wenn keine betriebl. Gründe entgegenstehen und andererseits, die gesetzliche Verpflichtung des AN, ein solches Angebot anzunehmen, wenn ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Die Gründe für den AN sind ja nicht näher qualifiziert, weshalb die allermeisten Vorbringungen als "Gründe" herhalten können.

Unknown

Keine IT-Infrastruktur oder keine technische Möglichkeit (VPN, Virtual Desktop oder Laptops) sich von zu Hause in das Netz einzuwählen, müsste doch aus Arbeitgebersicht ausreichen um es hinreichend zu begründen, dass kein HO möglich ist und sollte doch als zwingender betriebsbedingter Grund entgegenstehen.
Das ist doch butterweich formuliert und mehr schlecht als recht.
Wie soll ein Beamter / AN dagegen vorgehen? Die Verwaltung ist träge und wird sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht für die HO Belange des Mitarbeiters interessieren.

Spid

Das ist so butterweich formuliert, damit dagegen nicht in großem Umfang geklagt wird.

acer

sanktionsmöglichkeiten sollen ja auch fehlen hab ich gehört, also war es wieder nur was um sich aufzuspielen von seiten der politik.....

BAT

Wieso konzentriert sich der Gesetzgeber auf nur eine von zwei möglichen Einflussmöglichkeiten bezüglich der Kontakte im Betrieb?

was_guckst_du

...ich wollte darauf hinweisen, dass die genannten Pflichten - da sie aus der Verordnung herausgelöst wurden - nun Gesetzescharakter haben...und damit eine andere Qualität

...wenn nun jemand, der eigentlich HomeOffice machen könnte, im Büro arbeitet und der AG lässt das auch noch zu, und dieser Jemand steckt andere an, könnten Schadensersatzpflichten entstehen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Melvin

Im Bericht des BT-Ausschusses für Gesundheit vom 20.4.2021 (Drucksache 19/28732) wird hierzu Folgendes ausgeführt (dort Seite 20 f.):

"Zu Buchstabe ff (§ 28b Absatz 7 - neu -) Die Regelung verpflichtet Arbeitgeber bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten, das Arbeiten im Home-office anzubieten. Nur wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen, kann von einer Verlagerung dieser Tätigkeiten ins Homeoffice abgesehen werden. Betriebsbedingte Gründe können vorliegen, wenn die Betriebsab-läufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten. Technische oder organisatorische Gründe, wie zum Beispiel die Nichtverfügbarkeit benötigter IT-Ausstattung, notwendige Verän-derung der Arbeitsorganisation oder unzureichende Qualifizierung der betroffenen Beschäftigten können in der Regel nur vorübergehend angeführt werden. Die Regelung entspricht den bisherigen Inhalten der Arbeitsschutzverordnung zum Angebot auf Homeoffice. 
Die Beschäftigten müssen Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten in ihrer Wohnung ausführen, wenn dies den Beschäftigten möglich ist. Gründe, die dem entgegenstehen, können beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. Eine Mitteilung des Beschäftigten auf Verlangen des Arbeitgebers, dass das Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist, reicht zur Darlegung aus."

siehe: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928732.pdf


WasDennNun

Zitat von: was_guckst_du in 25.04.2021 16:45
...ich wollte darauf hinweisen, dass die genannten Pflichten - da sie aus der Verordnung herausgelöst wurden - nun Gesetzescharakter haben...und damit eine andere Qualität

...wenn nun jemand, der eigentlich HomeOffice machen könnte, im Büro arbeitet und der AG lässt das auch noch zu, und dieser Jemand steckt andere an, könnten Schadensersatzpflichten entstehen...
Wichtiger finde ich , dass die Vorgesetzten jetzt die Argumente ausgehen, wenn sie die Untergebene dazu drängen ins Büro zu kommen.
Ich sehe bei vielen nicht HOlern, diese Situation:
Sie haben die Infrastruktur vom AG bekommen.
Die Vorgesetzten lehnen es ab, weil sie Looser sind, unter Kontrollverlust leiden und weil sie glauben die Leute machen nichts zu hause und nicht in der Lage sind einzuschätzen, ob jemand seine Arbeit macht oder nicht, aber sehr wohl einschätzen können, ob jemand im Büro ist und seine Arbeite nicht macht.

BAT

Zitat von: BAT in 25.04.2021 16:34
Wieso konzentriert sich der Gesetzgeber auf nur eine von zwei möglichen Einflussmöglichkeiten bezüglich der Kontakte im Betrieb?

Da es zwei Weg gibt, ist die Einstellung weder des AG noch des AN zum HO deutbar.

Dakmer

Zitat von: Unknown in 25.04.2021 14:53
Keine IT-Infrastruktur oder keine technische Möglichkeit (VPN, Virtual Desktop oder Laptops) sich von zu Hause in das Netz einzuwählen...

Im Gesetz steht nichts von technischen Möglichkeiten, sondern Arbeiten in der Wohnung. Insofern würde ich nicht darauf bestehen, Laptop, Handy und VPN zu bekommen, wenn ich auch mit Papier und Stift arbeiten kann. Klar ist das Steinzeit, aber nicht unmögllich. Ich arbeite seit einem Jahr mit Steinplatten und hämmere Buchstaben rein. Hauptsache ich kann einige Tage pro Woche zu Hause arbeiten. Meinen Arbeitgeber interessiert nur, dass ich meine Arbeit erledige. Wie ich zu meinen Ergebnissen komme, ist dem egal und das bedeutet für mich gute Lebensqualität, denn ich muss nicht jeden Tag pendeln und kann mir zu Hause in der Gleitzeit die Arbeit einteilen.
Aus meiner Sicht geht es auch ohne Telearbeitsplatz oder mobiles Arbeiten mit Laptop und da muss der AG gute Argumente finden, das Zuhausearbeiten zu untersagen. Oder?

Spid

Da es nicht auf Deine Sicht, sondern die des AG ankommt, ist die Annahme unzutreffend. Wenn der AG der Auffassung ist, es bedürfe einer telefonischen Erreichbarkeit und/oder einer qualifizierten IT-Anbindung, dann wird das regelmäßig nur dann angreifbar sein, wenn es sich um eine abwegige Forderung handelte, bspw. weil man daheim nur Kugelschreiber zusammenschrauben muß o.ä.

BAT

Zitat von: Dakmer in 26.04.2021 10:06

und kann mir zu Hause in der Gleitzeit die Arbeit einteilen.


Bei Euch gibt es im HO im Gegensatz zur Präsenzarbeit Gleitzeit?

Dakmer

Bei uns gibt es Gleitzeit von 6:30 bis 20:00, egal wo ich arbeite.

Kat

Zitat von: BAT in 26.04.2021 10:28
Zitat von: Dakmer in 26.04.2021 10:06

und kann mir zu Hause in der Gleitzeit die Arbeit einteilen.


Bei Euch gibt es im HO im Gegensatz zur Präsenzarbeit Gleitzeit?


Bei Euch nicht? Nur weil man im HO arbeitet fällt die Gleitzeit doch nicht weg.