Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber

Begonnen von Ole, 03.05.2021 16:38

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Spid

Inwiefern sollte ein solcher Anspruch auf Schadensersatz im Sachverhalt auch nur denkbar sein?

WasDennNun

AG kündigt ohne Kündigungsgrund (vorgetäuschte betriebsbedingte Kündigung, die auch noch fehlerhaft ist), AN klagt hinterher dagegen und bekommt weiter Geld als Schadensersatz ohne zu arbeiten.

AG kündigt ohne Kündigungsgrund (vorgetäuschte betriebsbedingte Kündigung, die auch noch fehlerhaft ist), AN klagt nicht, Amt deckt auf, dass es eine Absprache zwischen AN/AG gab und eine Eigenkündig mit Sperrfrist dadurch umgangen werden sollte und fordert das Geld von AN zurück. An zahlt nicht, der Schaden (ausgezahltes ALG) wird vom Mittäter AG zurückgefordert.


Spid

Ersteres ist zwar zutreffend, war aber nicht geschildert. Geschildert war
Zitat von: WasDennNun in 06.05.2021 06:50
Ein guter Sachbearbeiter vom Amt (soll es ja geben) würde diesen Braten riechen und Schadensersatz vom AN oder AG fordern können, oder?

Letzteres wäre erstens kein Schadensersatz und zweitens fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des AG. Zumal eine sozial nicht gerechtfertigte Kündigung schlicht zu einer wirksamen Kündigung wird, wenn der AN nicht fristgerecht Kündigungsschutzklage erhebt.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 06.05.2021 07:42
Letzteres wäre erstens kein Schadensersatz und zweitens fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des AG. Zumal eine sozial nicht gerechtfertigte Kündigung schlicht zu einer wirksamen Kündigung wird, wenn der AN nicht fristgerecht Kündigungsschutzklage erhebt.
Also AG und AN betrügen den Staat durch eine fingierte betriebsbedingt Kündigung.
Der Staat zahlt ALG, obwohl durch das Handeln vom AN und AG nur eine Sperrfrist durch Kündigung umgangen werden sollte.
Das ist somit kein Schaden, weil der AN trotzdem Anrecht auf ALG hat?
Bzw. der Staat kann dieses Geld von niemanden zurückfordern?

Lars73

Ggf. hat der frühere Arbeitnehmer für die Sperrfrist kein Anrecht auf ALG. Das Geld kann also ggf. vom früheren AN gefordert werden.

Spid


WasDennNun

Zitat von: Spid in 06.05.2021 08:07
Wo genau läge denn der Betrug?
Das es keine betriebsbedingte Kündigung ist, sondern eine betriebsbedingte Kündigung vorgetäuscht wird, damit der AN nicht selber kündigen muss, damit er ALG bekommt.

Oder salopp gesagt Ag und An verbrüdern sich zu eine Handlung, damit An sich bereichern kann.

Spid

Inwiefern würde eine solche Kündigung vorgetäuscht? Das Arbeitsverhältnis endet. Das ist die Wirkung einer Kündigung.

mumble

Also bei uns wurde in einem ähnlichen Fall vom Beschäftigten ein Attest vorgelegt, dass er die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Anderweitig kann er nicht beschäftigt werden, also wird ihm gekündigt. Eine Sperre von ALG erfolgt dann auch nicht.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 06.05.2021 08:31
Inwiefern würde eine solche Kündigung vorgetäuscht? Das Arbeitsverhältnis endet. Das ist die Wirkung einer Kündigun
Es ist nur eine rechtsunwirksame Kündigung.

Lars73

Wieso wäre die Kündigung rechtunwirksam? [Daneben hast du deine Aussage Spid untergeschoben.]
Bei nicht erfolgter Klage ist die Kündigung wirksam.


Texter

Unabhängig von dem zuvor Gesagten hat der Arbeitgeber doch einen Grund für die Kündigung:

Der AN teilt doch selbst mit, dass er die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.

Wer, außer eventuell einem Arbeitsrichter, wenn der Grund nicht für eine personenbedingte Kündigung reicht, soll dem AG denn da an den Karren pissen?

WasDennNun

Ok, bis zum Ablauf der Klagefrist ist sie rechtsunwirksam und wird durch nicht Klagen rechtswirksam.
Klick.
Und der AN ist nicht verpflichtet die bis dahin rechtsunwirksame Kündigung anzufechten.
Und das Amt kann daraus auch nicht ableiteten, dass es einen selbstverschuldete Kündigung ist.
Weil wenn man die ungerechtfertigte Kündigung hingenommen hat?
Bzw. kann den AN nicht Sanktionieren, weil er sich nicht gegen eine offensichtlich rechtunwirksame Kündigung fristgerecht gewehrt hat?

WasDennNun

Zitat von: Texter in 06.05.2021 09:48
Der AN teilt doch selbst mit, dass er die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.
Ob der AN es nicht mehr kann,  kann der AN nicht feststellen, dafür gibt es Ärzte.

Und klar, kann der AG dieses in der Kündigung reinschreiben:
Hiermit kündige wir fristgerecht, da der XXX uns mitgeteilt hat, dass er nicht mehr arbeiten kann.