Tätigkeitsbeschreibung

Begonnen von Johnny911, 18.05.2021 12:38

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Johnny911

Hallo,

ich habe folgende Fragen zur Tätigkeitsbeschreibung:

- sind die Zeitanteile von Stelleninhaber zu beschreiben?

- handelt es sich nur um den IST-Zustand oder darf in der Tätigkeitsbeschreibung schon der SOLL-Zustand einfließen? Wenn letzteres, wie soll man dann schon den Zeitanteil bemessen können?

- dürfen pauschal Dinge wie "Ausbildung von Azubis" oder "Weiterbildung" in einer Tätigkeitsbeschreibung aufgenommen werden?

Falls möglich, gerne Antworten mit Quellenangaben. Vielen Dank!

Lars73

Grundsätzlich wird der Arbeitgeber vorgeben was der Arbeitnehmer für Tätigkeiten hat. Dabei wird das SOLL beschrieben.
Was meint "pauschal"? Natürlich kann man Ausbildung von Azubis aufnehmen, wenn dies zu den Aufgaben gehört.

Spid

Die einzige Rechtsquelle und auch die einzige Notwendigkeit, die Täigkeit zu beschreiben, ist §2 f. NachwG.

Johnny911

Zitat von: Lars73 in 18.05.2021 12:42
Grundsätzlich wird der Arbeitgeber vorgeben was der Arbeitnehmer für Tätigkeiten hat. Dabei wird das SOLL beschrieben.
Was meint "pauschal"? Natürlich kann man Ausbildung von Azubis aufnehmen, wenn dies zu den Aufgaben gehört.

Die Tätigkeiten ja, es geht hier um die Zeitanteile. Mein Vorgesetzter meint, dass bei einer Tätigkeit in Zukunft deutlich mehr Zeit anfallen KÖNNTE, aber zur Zeit benötige ich für diese Aufgabe deutlich weniger Zeit. Keiner kann doch wissen, wieviel Zeit dafür in Zukunft anfallen könnte...

Spid

Nebe dem Umstand, daß ich sehr wohl weiß, wie viel Zeit die mir unterstellten AN zukünftig womit verbringen werden, gehtes nicht darum, wie viel Zeit sie damit verbringen werden, sondern wie viel Zeit sie damit verbringen werden sollen - und das weiß ich erst recht. Genau genommen führt letzteres zu ersterem.

Johnny911

Zitat von: Spid in 18.05.2021 12:59
Nebe dem Umstand, daß ich sehr wohl weiß, wie viel Zeit die mir unterstellten AN zukünftig womit verbringen werden, gehtes nicht darum, wie viel Zeit sie damit verbringen werden, sondern wie viel Zeit sie damit verbringen werden sollen - und das weiß ich erst recht. Genau genommen führt letzteres zu ersterem.

Verstehe, ich soll also meine Aufgabe welche mit X% Zeitanteil bemessen ist, unterbrechen wenn ich X% erreicht habe und erst am nächsten Tag weiter fortführen?

Damiane

@Spid, soll heißen dass in Behörde A dem AN für die Erstellung zum Beispiel von Bescheiden pro Bescheid eine Stunde, in Behörde B eine halbe Stunde,  in Behörde C dann wieder 2 Stunden zugestanden werden, je nachdem, wie der Arbeitgeber es sieht ?

Lars73

Die Zeitangaben sind ja im längerfristigen Mittel und nicht täglich so zu erreichen.

Spid

Der AG bestimmt nach §106 GewO den Inhalt des Arbeitsverhältnisses (im Rahmen der tariflichen, betrieblichen und einzelvertraglichen Regelungen) - mithin legt er auch fest, wie viel Arbeitszeit der AN für was aufwenden soll. Ob die Arbeit in der Zeit geschafft wird, ist dann aber auch das Problem des AG.